Meldung vom 22.07.2024

Übernachtungssteuer: Nachmeldungen noch bis 30. September möglich

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Nach einem Beschluss der Bürgerschaft erhebt die Hansestadt Stralsund seit September letzten Jahres eine Übernachtungssteuer.  
„Einwohner und Besucher profitieren davon gleichermaßen. Allein für das Jahr 2024 rechnen wir mit Einnahmen von 550.000 Euro. Die Übernachtungssteuer fließt in den städtischen Haushalt und leistet einen wertvollen Beitrag, um u.a. Infrastrukturprojekte und das kulturelle Angebot zu finanzieren“, so Torsten Kellotat, Leiter des Kämmereiamtes und damit zuständig für die Übernachtungssteuer.
 
Stralsund fragt bei Buchungsportalen nach
Ein Großteil der Anbieter hat sich ordnungsgemäß registriert. Ein Blick in die einschlägigen Internetbuchungsportale zeigt jedoch, dass es weiterhin noch unangemeldete Unterkünfte gibt. „Es handelt sich hierbei überwiegend um nichtgemeldete Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Wir haben deshalb die bekanntesten Buchungsportale zur Auskunft aufgefordert“, informiert Kellotat. „Booking.com, Airbnb und andere Buchungsportale sollen uns über die dort registrierten Anbieter der Ferienunterkünfte bis zum Herbst informieren.“
 
Stichtag für eine Nachmeldung ist der 30. September 
Wer es bislang versäumt hat, sich bei der Stadt zur Übernachtungssteuer anzumelden, sollte dies schnellstmöglich nachholen. „In diesem Falle ist nur die Steuer nachzuzahlen. Von der Einleitung von Bußgeldverfahren haben wir bislang abgesehen“, so Kellotat. „Wer sich jedoch bis zum 30. September immer noch nicht angemeldet hat, wird dann zusätzlich mit einem Verfahren rechnen müssen." 
 
Zur Steuermeldung hat die Hansestadt eigens ein Webportal eingerichtet. Nach einer Registrierung können die Anbieter dort quartalsweise ihre Übernachtungszahlen angeben und erhalten den elektronischen Steuerbescheid. Bei technischen Problemen können sich die Anbieter an die Mitarbeiter des Kämmereiamtes wenden.

 

INFO ÜBERNACHTUNGSSTEUER
Wer zahlt die Übernachtungssteuer?
Steuerpflichtig sind die Betreiber von Beherbergungsbetrieben. Hierzu zählen nicht nur Hotels und Pensionen, sondern auch Privatzimmer, Camping- und Reisemobilplätze, Herbergen, Ferienhäuser sowie sämtliche Arten von Ferienwohnungen.
 
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer?
Die Übernachtungssteuer beträgt fünf Prozent des Übernachtungspreises.
 
Wo kann ich mein Ferienhaus/-wohnung anmelden?
Das Webportal zur Übernachtungssteuer finden Sie unter: https://uebernachtungssteuer.stralsund.de/ 
 
Wo finde ich weitere Informationen?
Einfach diesen QR-Code scannen:

QR-Code Übernachtungssteuer