Neue Parkgebührenordnung der Hansestadt Stralsund tritt in Kraft
Am 1. März tritt die neue Parkgebührenordnung der Hansestadt Stralsund inkraft. Die neue Parkgebührenordnung wird im Amtsblatt am 29. Februar veröffentlicht und kann online unter der Rubrik Amtsblatt gelesen werden. Im Ortsrecht auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund finden Interessierte die aktuelle Fassung nach Erscheinen des Amtsblattes ebenso.
Mit Beschluss der Bürgerschaft wurden die Parkraumzonen vereinfacht. Während es bis zuletzt drei Zonen gab, wurden die Gebiete nun zu zwei Bereichen zusammengefast – den Zonen A und B. Wobei die Zone A sich über die Altstadt und den angrenzenden Bereich erstreckt. Darüber hinaus gilt der günstigere Tarif der Zone B. Mit Inkrafttreten der neuen Parkgebührenordnung erfolgt zudem eine Parkraumbewirtschaftung in der Bahnhofstraße.
Gute Nachricht für alle, die nach dem Shopping noch ins Museum oder ins Kino wollen: Die Höchstparkdauer in der Altstadt – Zone A – ist Geschichte, ebenso die saisonal unterschiedlichen Tarife und gebührenpflichtigen Zeiten.