25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund für den Stadteingang Süd, Andershof

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Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 16. Dezember 2021 (Beschluss-Nr. 2021-VII-10-0723) wurde das Planverfahren für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Hansestadt Stralsund für die Teilfläche am Haltepunkt Süd eingeleitet. 
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 23.05.2024 wurde der Entwurf in der Planfassung vom April 2024 (Beschluss-Nr. 2024-VII-04-1375) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des Einleitbeschlusses zur 25. Änderung des FNP´s wurde im Zuge des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses angepasst und umfasst nunmehr eine Fläche von 48,1 Hektar beidseits der Greifswalder Chaussee (L222) in der Gemarkung Andershof, Flur 2 ; 3 ; 4 und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Bebauung am Apfel- und Rotdornweg (B-Plan Nr. 46 „Wohn- und Mischgebiet zwischen Greifswalder Chaussee und Andershofer Dorfstraße“), den Deviner Weg südlich des Einzelhandelskomplexes und Baumarkt „Bauhaus“ sowie durch die Bebauung südlich des Drigger Weges,
  • im Nordosten durch den 150 m breiten Küstenschutzstreifen am Strelasund,
  • im Südosten durch einen Gehölzstreifen entlang der Bebauung am Sanddornweg (B-Plan Nr. 5 "Wohngebiet Andershof / Devin"),
  • im Süden durch den Deviner Weg (nördlich der B-Pläne Nr. 42 "Wohngebiet südlich des Deviner Weges" und Nr. 68 „Wohngebiet östlich der Brandshäger Straße“), sowie durch landwirtschaftliche Nutzflächen und durch die Einbeziehung naturschutzrechtlich bedeutsamer Grün- bzw. Waldflächen („Feuchtgebiet nördlich von Teschenhagen“),
  • im Westen durch die Bahnstrecke Stralsund – Greifswald – Prenzlau – Eberswalde – Berlin.

Der rechtswirksame FNP der Hansestadt Stralsund stellt das Plangebiet westlich der L222 (Bereich des B-Planes Nr. 77 „Wohnbebauung am Haltepunkt Süd, Andershof“) derzeit als Fläche für die Landwirtschaft und als Grünfläche dar. Den Bereich östlich der L222 bis zum Deviner Weg stellt der FNP überwiegend als Grünfläche und gemischte Baufläche dar. Der Bereich des B-Planes Nr. 71 „Wohnbebauung am Deviner Weg“ ist bereits als Wohnbaufläche mit Grünflächen dargestellt, wobei die Darstellung im Verfahren lediglich generalisiert werden soll.
Die Flächen befinden sich überwiegend in Privateigentum, werden zurzeit größtenteils landwirtschaftlich genutzt.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, mit der Darstellung von Wohnbauflächen die Voraussetzungen für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 71 „Wohnbebauung am Deviner Weg“ und Nr. 77 „Wohnbebauung am Haltepunkt Süd, Andershof“ zu schaffen und den südlichen Stadteingang im Sinne der 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für eine nachhaltige und ganzheitliche Siedlungsentwicklung vorzubereiten bzw. zu arrondieren. Hierzu sind neben den Wohnbauflächen, künftig auch gemischte Bauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf vorzusehen. Entsprechend dieser Zielstellung ist der angezeigte Geltungsbereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.

Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans in der Planfassung vom April 2024 wird in der Zeit vom 20. Juni bis 22. Juli 2024 im Internet veröffentlicht durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V sowie auf dieser Internetseite.

Neben dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können auch die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen eingesehen werden.

Zusätzlich werden die Planunterlagen und die wesentlichen umweltbezogenen Informationen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgehängt.

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Veröffentlichungsfrist

20. Juni bis 22. Juli 2024

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 17 Uhr
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr

Amt für Planung und Bau
Abteilung Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss (barrierefrei)

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Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan

Während der Aushangzeit können Sie Hinweise und Anregungen zum Entwurf der 25. Flächennutzungsplanänderung schriftlich an das Amt für Planung und Bau abgeben:

oder

oder

  • postalisch an die Abteilung Planung und Denkmalpflege, Postfach 2145, 18408 Stralsund

Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 636 erfolgen.

Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Planung und Denkmalpflege eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB).

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau
Abt. Planung und Denkmalpflege
Bauleitplanung und Planungsrecht
Stephanie Elfeld
Telefon
03831 252 636
Telefax
03831 252 52 623
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Amt für Planung und Bau | Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 623
Telefax
03831 252 52 623

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