Vereinfachte 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 der Hansestadt Stralsund „Wohngebiet östlich der Brandshäger Straße“
Einleitung gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Veröffentlichung des Planentwurfes im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat in der Sitzung am 23.05.2024 (Beschluss-Nr.: 2024-VII-04-1373) Folgendes beschlossen:
1. Für den rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 68 „Wohngebiet östlich der Brandshäger Straße“ wird ein Änderungsverfahren gemäß § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet.
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Wohngebiet östlich der Brandshäger Straße“ erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden. Durch die Änderung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben neu begründet, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Von der Änderung werden die Belange des Naturschutzes nicht berührt, da die äußere Abgrenzung des Baugebiets, das Bebauungskonzept in seinen Grundzügen sowie der Gebietscharakter unverändert übernommen werden. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Bst. b BauGB genannten Schutzgüter sind nicht gegeben. Bei der Planung werden auch keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sein. Damit kann das vereinfachte Verfahren zur Anwendung kommen.
3. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Wohngebiet östlich der Brandshäger Straße“ gelegen im Stadtgebiet Süd, Stadtteil Andershof, in der vorliegenden Fassung vom April 2024, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Im Aufstellungsverfahren des Ursprungsbebauungsplanes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Da durch die Änderung die Größe der zu versiegelnden Flächen nicht vergrößert wird, wird keine erneute Prüfpflicht ausgelöst. Von einer Umweltprüfung wird entsprechend §13 (3) BauGB abgesehen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 in der Planfassung vom April 2024 wird in der Zeit vom 20.06. bis 22.07.2024 im Internet veröffentlicht durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V sowie auf dieser Internetseite. Neben dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 kann auch die Begründung eingesehen werden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgehängt.
Aushangzeit & -ort
20. Juni bis 22. Juli 2024
- Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
- Dienstag: 8 bis 17 Uhr
- Freitag: 8 bis 13 Uhr
Amt für Planung und Bau
Abteilung Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss, Flur rechts (barrierefrei)
Planunterlagen
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 der Hansestadt Stralsund - Planzeichnung (PDF, 1,5 MB)
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 der Hansestadt Stralsund - Begründung (PDF, 3 MB)
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 der Hansestadt Stralsund - Luftbild mit Geltungsbereich (5 MB)
Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan
Während des o.g. Zeitraums können Sie Hinweise und Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 schriftlich an das Amt für Planung und Bau abgeben:
- via Online-Formular
oder
- via E-Mail an stadtplanung@stralsund.de
oder
- postalisch an die Abteilung Planung und Denkmalpflege, Postfach 2145, 18408 Stralsund
Auskünfte und Erläuterungen zu den Planunterlagen werden während der Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 626 erfolgen.
Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Planung und Denkmalpflege eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB).
03831 252 626
03831 252 52 623
AWunderlich@stralsund.de
Amt für Planung und Bau | Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17
18439 Stralsund
03831 252 623
03831 252 52 623
stadtplanung@stralsund.de