Bebauungsplan Nr. 71 der Hansestadt Stralsund „Wohnbebauung am Deviner Weg“

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Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Gelegenheit zur Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 16. Dezember 2021 (Beschluss-Nr. 2021-VII-10-0723) wurde der Aufstellungsbeschluss zum o.g. Bebauungsplan gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71 liegt im südlichen Stadtgebiet, im Stadtteil Andershof und umfasst eine Fläche von 23,3 Hektar. Das Areal ist begrenzt:

  • im Norden durch den Deviner Weg südlich des Einzelhandelskomplexes und dem Baumarkt sowie durch die Bebauung südlich des Drigger Weges,
  • im Nordosten durch einen ca. 60 Meter breiten Grünstreifen entlang des Steilufers am Strelasund,
  • im Südosten durch eine Grünfläche entlang der Bebauung am Sanddornweg (B-Plan Nr. 5 "Wohngebiet Andershof / Devin"),
  • im Süden durch den Deviner Weg (nördlich der B-Pläne Nr. 42 "Wohngebiet südlich des Deviner Weges" und Nr. 68 „Wohngebiet östlich der Brandshäger Straße“).

Er beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Andershof in Flur 2:
13/4 (teilweise) ; 13/7 ; 36/3 ; 36/5 ; 36/7 ; 37 ; 38/1 ; 38/3 ; 38/4 ; 38/5 ; 39/2 ; 39/4 ; 39/6 ; 39/7 ; 40/5 ; 40/10 ; 40/21 ; 40/23 ; 40/24 ; 40/28 , 40/30 ; 40/31 und 40/32.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Wohnungsbau- und Gemeinbedarfsflächen zu schaffen sowie hierfür die technische und verkehrliche Erschließung zu sichern. Geplant sind Geschosswohnungsbau und individueller Wohnungsbau. Eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „sportlichen und sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ sichert den Standort für die soziale Infrastruktur. 
Die Entwicklung des Areals ist gem. der 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ein Baustein für eine nachhaltige und ganzheitliche Siedlungsentwicklung sowie Arrondierung am südlichen Stadteingang der Hansestadt Stralsund. 

Das Amt für Planung und Bau informiert in der Zeit vom 4. bis 22. Juli 2024 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung durch Veröffentlichung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 71 und dessen Begründung einschließlich des vorläufigen Umweltberichtes in der Planfassung vom Juni 2024 durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V sowie auf diesen Internetseiten.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgehängt.

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Veröffentlichungsfrist

4. bis 22. Juli 2024

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 – 16 Uhr
  • Dienstag: 8 – 17 Uhr
  • Freitag: 8 – 13 Uhr

Amt für Planung und Bau
Abteilung Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss (barrierefrei)

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Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan

Während der Veröffentlichungsfrist können Sie Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 71 schriftlich an das Amt für Planung und Bau abgeben:

oder

oder

  • postalisch an die Abteilung Planung und Denkmalpflege, Postfach 2145, 18408 Stralsund

Auskünfte und Erläuterungen zu den Planunterlagen werden während der Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 636 erfolgen.