Bebauungsplan Nr. 83 der Hansestadt Stralsund „Stadteingang Grünhufe“
Veröffentlichung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 23.05.2024 (Beschluss-Nr. 2024-VII-04-1374) wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 „Stadteingang Grünhufe“ in der Planfassung vom April 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das ca. 9000 m² große Plangebiet befindet sich im Stadtgebiet Grünhufe und bildet den baulichen Auftakt im Kreuzungsbereich zwischen Grünhufer Bogen und Lindenallee im westlichen Teil. Östlich des Grünhufer Bogens schließt es an das bestehende Gewerbegebiet „Stadtkoppel“ an.
Es umfasst in der Gemarkung Grünhufe Flur 1 die Flurstücke 133/10 und 133/183 vollständig und die Flurstücke 133/118, 140/7, 140/10, 143/49 und 143/50 anteilig.
Ziel der Planung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Urbanen Gebietes und zwei kleinerer Gewerbegebiete für verschiedene einander ergänzende Funktionen und die Stärkung der Nutzungsmischung in Grünhufe zu schaffen.
Vom 04.03. bis 20.03.2024 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 statt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 in der Planfassung vom April 2024 wird in der Zeit vom 20.06.2024 bis 22.07.2024 auf diesen Seiten veröffentlicht. Während des Auslegungszeitraums können die ausgelegten Planunterlagen auch im Stralsunder Amt für Planung und Bau und im Bau- und Planungsportal M-V eingesehen werden. Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 kann auch die Begründung eingesehen werden.
Auslegungszeit & -ort
20. Juni bis 22. Juli 2024
- Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 – 16 Uhr
- Dienstag: 8 – 17 Uhr
- Freitag: 8 – 13 Uhr
Amt für Planung und Bau
Abteilung Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss (barrierefrei)
Planunterlagen
Bebauungsplan Nr. 83 der Hansestadt Stralsund - Planzeichnung Entwurf (PDF, 3 MB)
Bebauungsplan Nr. 83 der Hansestadt Stralsund - Begründung zum Entwurf (PDF, 4 MB)
Bebauungsplan Nr. 83 der Hansestadt Stralsund - Geltungsbereich (PDF, 3 MB)
Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan
Während der Veröffentlichungsfrist können Sie Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 83 schriftlich an das Amt für Planung und Bau abgeben:
- via Online-Formular
oder
- via E-Mail an stadtplanung@stralsund.de
oder
- postalisch an die Abteilung Planung und Denkmalpflege, Postfach 2145, 18408 Stralsund
Auskünfte und Erläuterungen zu den Planunterlagen werden während der Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 640 erfolgen.
Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Planung und Denkmalpflege eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 83 unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB)
03831 252 640
03831 252 52 623
ADittmer@stralsund.de
Amt für Planung und Bau | Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17
18439 Stralsund
03831 252 623
03831 252 52 623
stadtplanung@stralsund.de