Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens drei Monaten eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in das Wählerverzeichnis der Hansestadt Stralsund eingetragen sind.
Informationen zur Briefwahl
Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann die Zusendung der Briefwahlunterlagen inkl. Wahlschein über das Service-Portal OpenR@thaus der Hansestadt Stralsund beantragen.
Unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten ist zu beachten, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, bei der Hansestadt Stralsund eingegangen sein müssen. Die Briefwahlunterlagen können direkt in den Zentralbriefkasten der Hansestadt Stralsund in der Mühlenstraße 4 eingeworfen werden.
Alternativ besteht ab dem 10. Februar 2025 bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, die Möglichkeit, ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich das Briefwahlbüro zur Antragstellung aufzusuchen, um die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Auf Wunsch kann auch gleich vor Ort gewählt werden.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, Alter Markt. Terminvereinbarungen sind online oder unter der Telefonnummer 03831 252 444 möglich.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer - Einsatzreserve gesucht
Für die Bundestagswahl sind derzeit alle Wahlvorstände besetzt.
Aktuell werden noch einige erfahrene Wahlvorsteher und Schriftführer gesucht, die kurzfristig - d. h. auch noch am Wahltag - und möglichst stadtweit - einspringen können.
Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Personen (Wahlvorsteher, Schriftführer, je ein Stellvertreter und vier Beisitzer). Gemeinsam sorgen Sie am Wahltag in den Wahlräumen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und am Abend für die korrekte und zügige Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten dafür eine nach Funktionen gestaffelte Aufwandsentschädigung. Für die Einweisung in die Aufgaben der Wahlvorstände werden Schulungen und Schulungsmaterial (Link) angeboten.
Wichtigste Voraussetzung für diese Tätigkeit ist, dass die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer selbst wahlberechtigt sind, d. h. zur Bundestagswahl mindestens 18 Jahre alt sind, und die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Anmeldungen können hier erfolgen: www.stralsund.de/wahlhelferanmeldung. Wer Fragen hat, meldet sich einfach per E-Mail an wahlen@stralsund.de oder ruft das Wahlbüro direkt unter Telefon 03831 252 450 an.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025
Wahlbüro
Mühlenstraße 4 – 6
18439 Stralsund
03831 252 410
03831 252 52 410
wahlen@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund