Landratswahl 2025

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Am 11. Mai 2025 findet im Landkreis Vorpommern-Rügen die Landratswahl statt. Sofern kein Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, findet am 25. Mai 2025 eine Stichwahl statt. 

Wahlberechtigt in der Hansestadt Stralsund sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen eine Wohnung in Stralsund innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

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Informationen zur Briefwahl

Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann ab dem 7. April 2025 die Zusendung der Briefwahlunterlagen inkl. Wahlschein über das Service-Portal OpenR@thaus der Hansestadt Stralsund beantragen. Wer für die Landratswahl Briefwahlunterlagen beantragt hat, bekommt diese auch im Fall einer Stichwahl automatisch und ohne zusätzlichen Antrag zugeschickt. 

Alternativ besteht ab dem 28. April 2025 bis zum 9. Mai 2025, 12:00 Uhr, die Möglichkeit, ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich das Briefwahlbüro zur Antragstellung aufzusuchen, um die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Auf Wunsch kann auch gleich vor Ort gewählt werden.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Ordnungsamt, Schillstraße 5-7. Terminvereinbarungen sind ab dem 14.04.2025 online oder unter der Telefonnummer 03831 252 444 möglich.

Unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten ist zu beachten, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum 11. Mai 2025 (Stichwahl 25. Mai 2025), 18:00 Uhr,  bei der Hansestadt Stralsund eingegangen sein müssen. Die Briefwahlunterlagen können direkt in den Zentralbriefkasten der Hansestadt Stralsund in der Mühlenstraße 4 eingeworfen werden.

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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die Landratswahl sind derzeit alle Wahlvorstände besetzt.

Es werden aber noch einige möglichst erfahrene Wahlhelfer gesucht, die kurzfristig, d. h. auch noch am Wahltag - und möglichst stadtweit - einspringen können. Für die möglicherweise stattfindende Stichwahl werden noch rund 80 weitere Wahlhelfer benötigt.

Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Personen (Wahlvorsteher, Schriftführer, je ein Stellvertreter und vier Beisitzer). Gemeinsam sorgen Sie am Wahltag in den Wahlräumen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und am Abend für die korrekte und zügige Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten dafür eine nach Funktionen gestaffelte Aufwandsentschädigung. Für die Einweisung in die Aufgaben der Wahlvorstände werden Schulungen und Schulungsmaterial angeboten.

Wichtigste Voraussetzung für diese Tätigkeit ist, dass die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer selbst wahlberechtigt sind, d. h. mindestens 16 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit haben bzw. Unionsbürger sind.

Anmeldungen können hier erfolgen: www.stralsund.de/wahlhelferanmeldung. Wer Fragen hat, meldet sich einfach per E-Mail an wahlen@stralsund.de oder ruft das Wahlbüro direkt unter Telefon 03831 252 450 an.  

Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Wahlbüro
Mühlenstraße 4 – 6
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 410
Telefax
03831 252 52 410
Postanschrift
Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
18408 Stralsund