Verkauf eines Grundstückes in der Mönchstraße

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Grundstücksbeschreibung

Die zu veräußernde Fläche bestand ursprünglich aus drei Grundstücken mit einem Giebelhaus neben der Mönchstraße 52 sowie zwei relativ breiten, vier- bzw. dreigeschossigen Traufenhäusern.  

Die derzeit unbebaute und als Stellplatzanlage genutzte Fläche ist in Anlehnung an die historische Parzellierung mit folgenden Vorgaben neu zu bebauen.

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Städtebauliche Sanierungsziele

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Sanierungssatzung, Gestaltungssatzung und im Denkmalbereich und ist außerdem Bestandteil des Grabungsschutzgebietes Altstadt.

Im Managementplan, der die Ziele der Sanierung festlegt, werden folgende Aussagen getroffen:

  • Besonderes Wohngebiet 
  • GRZ: 0,7 
  • GFZ: 1,6 
  • BFF (Biotopflächenfaktor): 0,3 
  • Drei- (in Ausnahmen vier-) geschossige Blockrandbebauung 

(Hinweis: Geschossanzahl, die in den Straßenraum wirkt, d.h. eventuelle Dachgeschosse nicht mitgerechnet) 

Es besteht Baurecht nach § 34 BauGB.

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Art der Nutzung

  • Wohngebäude mit mindestens 50 % der Einheiten als geförderter Wohnungsbau, der nach § 16 (1) Nr. 1 WoFG oder soziale Wohnraumförderung z.B. durch Neubauprogramm Wohnungsbau Sozial des Landes M-V in der jeweils geltenden Fassung förderfähig ist. (Die Forderung nach 50% gefördertem Wohnungsbau bezieht sich auf die Zahl der Einheiten, nicht aber unbedingt auch auf den Anteil der Wohnfläche.)
  • Beherbergungsbetriebe und Ferienwohnungen sind nicht zulässig.
  • In der Erdgeschosszone sind darüber hinaus auch nichtstörendes Gewerbe, Einzelhandel und Gastronomie zulässig.
  • Die verbleibende hofseitig unbebaute Fläche soll als stellplatzfreier und begrünter Hofbereich der Anwohner gestaltet werden (mit Spielplatz gem. § 8 LBauO M-V, Fahrradabstellmöglichkeiten, etc.).
  • Die Errichtung von Kfz-Stellplätzen ist auf den Grundstücken nicht möglich. Gem. Stellplatzsatzung ist eine entsprechende Ablösegebühr zu zahlen.
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Bauflucht / überbaubare Grundstücksfläche

Die Bauflucht an der Mönchstraße ist exakt einzuhalten (einschl. Knick und Versatz gem. Lageplan). Der rückwärtige Bereich ist entsprechend der Eigenart der Umgebung bebaubar. Der Anbau an den Kemladen auf dem Grundstück Heilgeiststraße 88 ist über eine Baulast vorgegeben und gesichert.

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Parzellierung

Die historische Parzellierung im straßenseitigen Bauraum ist zu berücksichtigen. Auf jeder Parzelle ist straßenseitig eine eigene Erschließung / Haustür vorzusehen.

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Geschossigkeit

Ursprünglich waren die drei Grundstücke mit einem Giebelhaus neben der Mönchstraße 52 sowie zwei relativ breiten, vier- bzw. dreigeschossigen Traufenhäusern bebaut. Die Geschossigkeit der Hauptgebäude sollte sich an die historische Situation anpassen und in die Örtlichkeit einfügen.

Impressionen Mönchstraße 51

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Lage und Grundstücksdaten

Das Grundstück Mönchstraße 51 befindet sich in der historischen Altstadt (UNESCO-Welterbe) der Hansestadt Stralsund.

Anschrift

Mönchstraße 51
18439 Stralsund
Landkreis Vorpommern-Rügen

Gemarkung, Flur, Flurstück       Stralsund Flur 20, Flurstücke 50/1, 51
weitere Flure/Flurstücke 52, 53, 54, 48/34
Nutzungsausweisung Besonderes Wohngebiet
Größe 1425 m²
Bebauung unbebaut
Erschließung baureifes Land
Baurecht nach § 34 BauGB
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Konditionen

Kaufpreis   292.000,00 Euro
Nebenkosten Kaufpreis zuzüglich Bearbeitungsgebühr (5.000 Euro) und Gutachterkosten (2.183,65 Euro)
Vergabevorbehalt Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus einer Anfrage oder Abgabe eines konkreten Kaufangebotes nicht ab. Insbesondere ist die Hansestadt Stralsund nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag bedarf der Zustimmung durch die Bürgerschaft bzw. den Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund.
Vergabekriterien Es handelt sich um eine Konzeptvergabe. Vorrangiges Entscheidungskriterium ist die Einhaltung o.g. Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen. Mit der Einreichung der Bewerbung erklärt sich der Interessent bereit, sein Konzept im Gestaltungsbeirat der Hansestadt vorzustellen.
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Weitere Informationen

Managementplan Besonderes Wohngebiet
GRZ 0,7
GFZ 1,6
Geschossigkeit

Drei- (in Ausnahmen vier-) geschossige Blockrandbebauung 

(Hinweis: Geschossanzahl, die in den Straßenraum wirkt, d.h. eventuelle Dachgeschosse sind nicht mitgerechnet)

BFF (Biotopflächenfaktor)

0,3

Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bis zum 03.01.2025 schriftlich einzureichen (Poststempel)

1. Nutzungskonzept und Baubeschreibung
2. Bebauungskonzept mit aussagefähigen Unterlagen zur Einordnung in den städtebaulichen Zusammenhang, Größe, grober Grundrissaufteilung und Straßenfassaden der Baukörper
3. Eine Finanzierungsbestätigung der zu finanzierenden Bank über den Kaufpreis und die Neubebauung (formlos)
4. Aussagen über die zeitliche Umsetzung
5. Referenzen