Informationen für Sprayer

Unerlaubte Graffiti sind Sachbeschädigungen und der Verursacher ist schadensersatzpflichtig. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind strafunmündig, können aber bereits ab dem siebenten Lebensjahr zivilrechtlich schadensersatzpflichtig gemacht werden. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt.
Zusätzlich zum Urteil der Jugendgerichte bleibt die Rechnung der Geschädigten offen und muss beglichen werden. Für diese Rechnung können die Geschädigten einen Schuldtitel bei Gericht erwirken. Der Verursacher wird damit schadensersatzpflichtig. Der Schuldtitel kann 30 Jahre lang vollstreckt werden.

Sprayen ist verboten!
Immer dort, wo es der Eigentümer nicht ausdrücklich und nachweislich erlaubt hat, ist Sprayen kein Spaß, sondern absolut verboten! Bestraft wird auch, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Erwischt und dann?

  • Strafanzeige
  • Vorladung zur Polizei, zur Staatsanwalt und vor Gericht
  • Hausdurchsuchung
  • Stress mit Deinen Eltern
  • Stress mit der Schule oder der Arbeitsstelle

Sei dir über die Folgen des verbotenen Sprayens im Klaren:

  • Strafe durch Gericht: gemeinnützige Arbeit (z.B. Entfernen von illegalen Graffiti) oder gerichtliche Auflagen
  • Geldforderung durch geschädigte Eigentümer
  • Wenn nur ein Täter von einer Gruppe beim illegalen Sprayen erwischt wird, haftet er für die Zahlung des gesamten Schadens (gesamtschuldnerische Haftung)

Im Fall der Fälle sind Rat und Hilfe gefragt

Wichtig ist, dass Du mit Deinen Eltern ganz ehrlich sprichst. Sie sind Deine gesetzlichen Vertreter und können einen Anwalt beauftragen, der Dich berät, wenn dieses notwendig sein sollte. In den Jugendämtern gibt es Jugendgerichtshelfer, mit denen Du alles bereden kannst und die auch beim Gerichtsverfahren anwesend sind. Jugendfreizeiteinrichtungen unterstützen Dich ebenfalls mit Rat und Tat.

Wenn Du weitere Hilfe benötigst, wende Dich vertrauensvoll telefonisch an den Kinder- und Jugendnotdienst.

Weitere Informationen bekommst Du bei folgenden Stellen:

• Deinem zuständigen Jugendamt
• bei freien Trägern der Jugendarbeit
• der (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle
• im Internet unter www.polizei-beratung.de oder www.graffiti-info.de