Bebauungsplanung
Ein Bebauungsplan (B-Plan) wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, der die grundsätzlichen Leitlinien der städtebaulichen Entwicklung festlegt. Der B-Plan ist ein für jedermann verbindlicher Bauleitplan, der Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke in einem bestimmten Gebiet trifft, so z.B.
- zur Art der baulichen Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Industrie..)
- zum Maß der baulichen Nutzung (dem möglichen Überbauungsgrad des Grundstücks, Geschossigkeit u.a.)
- zur Bauweise (offene, geschlossene oder abweichende Bauweise)
Darüber hinaus kann er auch örtliche Bauvorschriften u.a. zur Gebäudegestaltung (z.B. Dachform, Dachneigung und Dachfarbe) enthalten.
Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung.
Rechtsverbindliche Bebauungspläne sind für jedermann einsehbar Zu den aktuellen Bebauungsplänen
Auskünfte/ Services der Abteilung Planung und Denkmalpflege
- zu Bebauungsplanverfahren
- zu den einzelnen Bebauungsplänen
- zum Verfahrensstand von Bebauungsplänen
- zu Veränderungssperren in Bebauungsplangebieten
- Einsichtnahme in rechtsverbindliche Bebauungspläne
- Gebührenpflichtige Bereitstellung von Kopien der Bebauungspläne und/ oder Planauszügen
Gesetzliche Grundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB) insbesondere 1. und 2. Teil
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Planzeichenverordnung (PlanzV)
- Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau
Abt. Planung und Denkmalpflege
Bauleitplanung und Planungsrecht
Antje Wunderlich
Telefon
03831 252 626
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Telefax
03831 252 52 623
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E-Mail
AWunderlich@stralsund.de
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Unsere Sprechzeiten
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