Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund stellt die Leitlinie für die langfristige Entwicklung und Nutzung der Flächen des gesamten Stadtgebietes dar. Damit zeigt er die Vorstellungen der Stadt über die künftige Bodennutzung, ist in seinen Aussagen jedoch nicht parzellenscharf. Er bildet den Rahmen für kommunale Bebauungspläne und Fachplanungen.
Im Flächennutzungsplan sind insbesondere dargestellt
- Bauflächen (für Wohnungsbau, Gewerbe und Industrie, gemischte und Sonderbauflächen)
- Grünflächen (Wald, Ackerland, Dauerkleingärten, Parkanlagen u.a.)
- Wasserflächen (Stadtteiche)
Der Flächennutzungsplan bindet die im Aufstellungsverfahren beteiligten Behörden und Planungsträger. Für den Bürger ergeben sich keine unmittelbaren Baurechte.
Bereits am 06.12.1990 hatte die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund die Durchführung eines formellen Verfahrens zur Aufstellung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Flächennutzungsplan trat am 12.08.1999 in Kraft.
Er besteht aus einem Plan im Maßstab 1:10.000 und einem Erläuterungsbericht mit ergänzenden Karten. Ihm ist der Landschaftsplan im Maßstab 1:10.000 zuzüglich eines erläuternden Textteils mit ergänzenden Karten beigeordnet. Dieser präzisiert die mit dem Flächennutzungsplan verfolgten Ziele der Landschaftspflege und Nutzungen der Grünflächen.
Der Flächennutzungsplan wird auf Grund verschiedener Entwicklungen kontinuierlich an die planerischen Erfordernisse angepasst. Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen können Bodennutzungen geplant sein, die sich nur teilweise oder nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lassen. Da nach § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird bei diesen Bebauungsplanverfahren zeitgleich auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Bisher wurde der Flächennutzungsplan für neun Teilflächen rechtswirksam geändert.
Eine Berichtigung des Flächennutzungsplans ist eine nachträgliche nachrichtliche Anpassung an einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB oder einen Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Bisher wurden fünf Berichtigungen des Flächennutzungsplanes vorgenommen.
Der Flächennutzungsplan, die Änderungen, die Ergänzungen und die Berichtigungen zum Flächennutzungsplan sowie der Landschaftsplan können von jedermann eingesehen werden.
Gesetzliche Grundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Planzeichenverordnung (PlanzV)
Änderungen des Flächennutzungsplanes
3. Änderung (PDF)
4. Änderung (PDF)
5. Änderung (PDF)
7. Änderung (PDF)
8. Änderung (PDF)
9. Änderung (PDF)
11. Änderung (PDF)
13. Änderung (PDF)
16. Änderung (PDF)
18. Änderung (PDF)
20. Änderung (PDF)
21. Änderung (PDF)
22. Änderung (PDF)
26. Änderung (PDF)
Ergänzungen des Flächennutzungsplans
Berichtigungen des Flächenutzungsplans
1. Berichtigung (PDF)
2. Berichtigung (PDF)
3. Berichtigung (PDF)
4. Berichtung (PDF)
5. Berichtigung
03831 252 819
03831 252 52 623
NGoebel@stralsund.de
8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr