Hausnummernvergabe
Hausnummern dienen dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes und der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Deshalb ist jedes zur selbstständigen Nutzung bestimmte Gebäue mit der durch die Hansestadt Stralsund zugeteilten Hausnummer zu versehen.
Hierzu stellt der Grundstückseigentümer bzw. der Inhaber grundstücksgleicher Rechte (Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer) im Zuge der Baugenehmigung bzw. vor Nutzungsbeginn einen Antrag auf Vergabe einer Hausnummer.
Nach Bearbeitung des Antrages ergeht ein Bescheid über die Festsetzung der Hausnummer. Diese wird dem Antragsteller und wichtigen Behörden und Trägern von Versorgungsaufgaben zugestellt.
Danach ist die festgesetzte Hausnummer umgehend am Gebäude nach den Grundsätzen der Hausnummernsatzung anzubringen.
Eine Verwendung von nicht amtlich vergebenen Hausnummern ist gemäß Hausnummernsatzung rechtswidrig.
Gesetzliche Grundlagen
Gebühren/Preise
Die Gebühr wird gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund / Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Pkt 4.4 erhoben.
Formulare/Anträge
03831 252 820
03831 252 52 623
FGierke@stralsund.de
Amt für Planung und Bau | Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17
18439 Stralsund
03831 252 623
03831 252 52 623
stadtplanung@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr