Sanierungsrechtliche Genehmigung

Im Sanierungsgebiet der Hansestadt Stralsund (Altstadtinsel mit Frankenvorstadt) sind gem. § 144 BauGB für alle Maßnahmen sanierungsrechtliche Genehmigungen erforderlich, die den Wert, das Erscheinungsbild, die Ausstattung etc. eines Gebäudes oder Grundstücks verändern.

Außerdem sind die Veräußerung eines Grundstücks, schuldrechtliche Verträge und Vereinbarungen, die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts etc. genehmigungspflichtig.

Auskünfte/ Services der Abteilung Planung und Denkmalpflege

  • bauantragspflichtige Vorhaben*
  • nicht bauantragspflichtige Vorhaben (bedürfen im Sanierungsgebiet ebenfalls der sanierungsrechtlichen Genehmigung - Sanierung im Bestand, Einbau von neuen Fenstern, Fassadenanstriche, Modernisierungsmaßnahmen, Freiflächengestaltung)
  • Grundstücksteilungen, Auflösen ungetrennter Hofräume
  • Grundschulden
  • Grunddienstbarkeiten und Baulasten
  • Kauf- und Mietverträge

*Hinweis: Sanierungsrechtliche Genehmigungen zu bauantragspflichtigen Vorhaben 
werden mit dem Bauantrag gleichzeitig beantragt

Gesetzliche Grundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Formlose Beantragung einschließlich der Beschreibung der geplanten Maßnahme (in der Regel zeichnerische Darstellung wie z.B. ein Lageplan, Grundrisse, Ansichten, kurze Textbeschreibung)
Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau
Abt. Planung und Denkmalpflege
Altstadtsanierung
Ramona Sonnack
(verantwortlich für Altstadt)
Telefon
03831 252 635
Telefax
03831 252 52 623
Sabine Uhlig
(verantwortlich für Altstadt)
Telefon
03831 252 638
Telefax
03831 252 52 623
Lothar Schulz
(Sanierungsrechtliche Genehmigung von Kauf- u. Mietverträgen, Grundschulden etc.)
Telefon
03831 252 812
Telefax
03831 252 52 623
Unsere Sprechzeiten
Dienstag
8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
Donnerstag
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung