Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz. Dazu gehören Grundstücke, einschließlich der Gebäude (Grundsteuer B), sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A).
FAQ zur Grundsteuerreform
Das neue Grundsteuerrecht gemäß der Grundsteuerreform gilt ab dem 01.01.2025. Hier erhalten Sie allgemeine Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Sie wird in der Regel von den Eigentümern gezahlt.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen ausschließlich den Gemeinden zu.
Diese Mittel sind unverzichtbar, um unter anderem öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Theater und Bibliotheken zu finanzieren sowie Sportvereine zu unterstützen. Darüber hinaus wird auch die lokale Infrastruktur – etwa Straßen, Radwege oder Brücken – durch diese Gelder ermöglicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass das bisherige Bewertungssystem verfassungswidrig war, da gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden.
Grundlage der bisherigen Einheitswerte war ein veraltetes System aus dem Jahr 1935, das über Jahrzehnte hinweg nicht aktualisiert wurde. Dies führte zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war.
Das neue Grundsteuerrecht gilt ab dem 01.01.2025.
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
Schritt 1: Grundsteuerwertbescheid (Finanzamt):
Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert auf Basis der Feststellungserklärung, die von den Eigentümern eingereicht wurde.
Der Grundsteuerwert wurde Ihnen in einem Bescheid mitgeteilt, der lediglich als Grundlage für die weiteren Schritte dient und keine Zahlungsaufforderung enthält. Dieser
Bescheid enthält Informationen über den Wert, die Art und die Zuordnung des Grundstücks.
Schritt 2: Grundsteuermessbescheid (Finanzamt):
Das Finanzamt berechnet den Grundsteuermessbetrag, indem es den Grundsteuerwert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert.
Formel: Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Auch dieser Bescheid wurde Ihnen zugesandt und dient als Grundlage für die Gemeinde, um die Grundsteuer zu berechnen.
Schritt 3: Grundsteuerbescheid (Kämmereiamt der Hansestadt Stralsund):
Die Hansestadt Stralsund erhielt auf elektronischem Wege die Messbescheide. Die Kämmerei berechnet die Grundsteuer, indem sie den Messbetrag mit dem von der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund festgelegten Hebesatz multipliziert.
Formel: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Mit dem Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer festgelegt.
Die Bürgerschaft hat am 23.05.2024 beschlossen (Beschluss-Nr.: 2024-VII-04-1354), dass die Hebesätze der Grundsteuer so gestaltet werden, dass es im Jahr 2025 zu keinen Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt durch die Einführung der neuen Grundsteuer kommen soll (sog. Aufkommensneutralität).
Auch wenn die Hansestadt Stralsund insgesamt nicht mehr Grundsteuer einnehmen wird, bedeutet dies nicht, dass es keine Veränderung für die einzelnen Grundstückseigentümer gibt. Vielmehr wird sich bei fast allen Eigentümern die Grundsteuer erhöhen oder verringern.
Die bisherige Bewertung der Grundstücke erfolgte auf Basis veralteter Einheitswerte aus dem Jahr 1935. Die unterschiedlichen Wertentwicklungen der letzten Jahrzehnte wurden dabei bislang nicht berücksichtigt. Dies wurde durch die Neubewertung der Grundstücke nun korrigiert.
Für einige Eigentümer führen die aktualisierten Grundstücksbewertungen zu einer Erhöhung, für andere hingegen zu einer Senkung der Grundsteuer im Vergleich zu früher.
Die Grundsteuerbescheide werden ab Ende Februar 2025 verschickt.
Wenn Sie mit dem Bescheid oder den zugrundeliegenden Berechnungen nicht einverstanden sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
a) Einwände gegen den Grundsteuerwert oder Messbetrag:
Der Grundsteuerwert und der Messbetrag werden vom Finanzamt festgelegt. Sollten Sie Fehler feststellen, wie falsche Grundstücksgröße oder falsche Einstufung, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch beim Finanzamt einlegen.
Änderungen, die das Finanzamt vornimmt, werden automatisch an die Gemeinde weitergegeben. Die Hansestadt Stralsund wird dann von Amts wegen den Grundsteuerbescheid anpassen.
b) Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Hansestadt Stralsund:
Wenn der Grundsteuerbescheid fehlerhafte Angaben enthalten sollte, wie z. B. falscher Adressat oder eine falsche Zuordnung des Grundstücks, können Sie Widerspruch bei der Hansestadt Stralsund einlegen.
Auch hier gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids.
Wichtig: Auch wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, müssen Sie die Grundsteuer zunächst bezahlen. Eine Rückerstattung erfolgt, wenn Ihrem Widerspruch stattgegeben wird.
Die Grundsteuer wird jährlich als Gesamtbetrag festgelegt und in der Regel quartalsweise, das heißt in vier Raten, fällig. Bitte achten Sie auf die Fälligkeitstermine auf Ihrem Bescheid.
Die einfachste Möglichkeit ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Eine bereits für die Grundsteuer erteilte Einzugsermächtigung gilt auch weiterhin.
Alternativ können Sie die Grundsteuer auch überweisen. Hierfür nutzen Sie bitte eine der angegebenen Kontoverbindungen auf dem Bescheid und vergessen Sie nicht das Kassenzeichen im Verwendungszweck anzugeben.
Die Ermächtigung kann nur über ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Das erforderliche Formular ist abrufbar unter:
Die Grundsteuer wird für das gesamte Jahr von der Person gezahlt, die am 1. Januar Eigentümer des Grundstücks ist. Eine anteilige Abrechnung ist daher nicht möglich.
Für allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform können Sie die Webseite www.steuerchatbot.de besuchen.
Für Fragen zum Grundsteuerbescheid stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Kämmerei, Abteilung Steuern während der Sprechzeiten telefonisch zur Verfügung. Die Telefonnummern finden Sie auf Ihrem Grundsteuerbescheid. Anfragen können auch per E-Mail an kaemmereiamt@stralsund.de gesendet werden.
03831 253 522
03831 252 53 511
kaemmereiamt@stralsund.de
03831 253 553
03831 252 53 511
kaemmereiamt@stralsund.de
Kämmereiamt | Abteilung Steuern
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03831 252 53 511
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