FAQ zur Grundsteuerreform

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Das neue Grundsteuerrecht gemäß der Grundsteuerreform gilt ab dem 01.01.2025. Hier erhalten Sie allgemeine Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen.

1. Was ist die Grundsteuer? 1. Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz. Dazu gehören Grundstücke, einschließlich der Gebäude (Grundsteuer B), sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A).

2. Wer zahlt die Grundsteuer? 2. Wer zahlt die Grundsteuer?

Sie wird in der Regel von den Eigentümern gezahlt.

3. Warum ist die Grundsteuer wichtig? 3. Warum ist die Grundsteuer wichtig?

Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen ausschließlich den Gemeinden zu. 
Diese Mittel sind unverzichtbar, um unter anderem öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Theater und Bibliotheken zu finanzieren sowie Sportvereine zu unterstützen. Darüber hinaus wird auch die lokale Infrastruktur – etwa Straßen, Radwege oder Brücken – durch diese Gelder ermöglicht.

4. Warum gibt es eine Grundsteuerreform? 4. Warum gibt es eine Grundsteuerreform?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass das bisherige Bewertungssystem verfassungswidrig war, da gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden.
Grundlage der bisherigen Einheitswerte war ein veraltetes System aus dem Jahr 1935, das über Jahrzehnte hinweg nicht aktualisiert wurde. Dies führte zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war.

5. Ab wann gilt das neue Grundsteuerrecht? 5. Ab wann gilt das neue Grundsteuerrecht?

Das neue Grundsteuerrecht gilt ab dem 01.01.2025.

6. Wie wird die neue Grundsteuer berechnet? 6. Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

Schritt 1: Grundsteuerwertbescheid (Finanzamt):

Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert auf Basis der Feststellungserklärung, die von den Eigentümern eingereicht wurde.

Der Grundsteuerwert wurde Ihnen in einem Bescheid mitgeteilt, der lediglich als Grundlage für die weiteren Schritte dient und keine Zahlungsaufforderung enthält. Dieser 
Bescheid enthält Informationen über den Wert, die Art und die Zuordnung des Grundstücks.

Schritt 2: Grundsteuermessbescheid (Finanzamt):

Das Finanzamt berechnet den Grundsteuermessbetrag, indem es den Grundsteuerwert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert.

Formel: Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Auch dieser Bescheid wurde Ihnen zugesandt und dient als Grundlage für die Gemeinde, um die Grundsteuer zu berechnen.

Schritt 3: Grundsteuerbescheid (Kämmereiamt der Hansestadt Stralsund):

Die Hansestadt Stralsund erhielt auf elektronischem Wege die Messbescheide. Die Kämmerei berechnet die Grundsteuer, indem sie den Messbetrag mit dem von der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund festgelegten Hebesatz multipliziert. 

Formel: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Mit dem Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer festgelegt. 

7. Wird die Hansestadt Stralsund durch die Grundsteuerreform mehr Geld einnehmen? 7. Wird die Hansestadt Stralsund durch die Grundsteuerreform mehr Geld einnehmen?

Die Bürgerschaft hat am 23.05.2024 beschlossen (Beschluss-Nr.: 2024-VII-04-1354), dass die Hebesätze der Grundsteuer so gestaltet werden, dass es im Jahr 2025 zu keinen Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt durch die Einführung der neuen Grundsteuer kommen soll (sog.  Aufkommensneutralität). 

8. Warum zahlen manche mehr oder weniger Grundsteuer als bisher? 8. Warum zahlen manche mehr oder weniger Grundsteuer als bisher?

Auch wenn die Hansestadt Stralsund insgesamt nicht mehr Grundsteuer einnehmen wird, bedeutet dies nicht, dass es keine Veränderung für die einzelnen Grundstückseigentümer gibt. Vielmehr wird sich bei fast allen Eigentümern die Grundsteuer erhöhen oder verringern.

Die bisherige Bewertung der Grundstücke erfolgte auf Basis veralteter Einheitswerte aus dem Jahr 1935. Die unterschiedlichen Wertentwicklungen der letzten Jahrzehnte wurden dabei bislang nicht berücksichtigt. Dies wurde durch die Neubewertung der Grundstücke nun korrigiert.

Für einige Eigentümer führen die aktualisierten Grundstücksbewertungen zu einer Erhöhung, für andere hingegen zu einer Senkung der Grundsteuer im Vergleich zu früher.

9. Wann bekomme ich den neuen Grundsteuerbescheid? 9. Wann bekomme ich den neuen Grundsteuerbescheid?

Die Grundsteuerbescheide werden ab Ende Februar 2025 verschickt.

10. Wie kann ich Widerspruch einlegen? 10. Wie kann ich Widerspruch einlegen?

Wenn Sie mit dem Bescheid oder den zugrundeliegenden Berechnungen nicht einverstanden sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:

a)    Einwände gegen den Grundsteuerwert oder Messbetrag:
Der Grundsteuerwert und der Messbetrag werden vom Finanzamt festgelegt. Sollten Sie Fehler feststellen, wie falsche Grundstücksgröße oder falsche Einstufung, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch beim Finanzamt einlegen.

Änderungen, die das Finanzamt vornimmt, werden automatisch an die Gemeinde weitergegeben. Die Hansestadt Stralsund wird dann von Amts wegen den Grundsteuerbescheid anpassen.

b)    Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Hansestadt Stralsund:
Wenn der Grundsteuerbescheid fehlerhafte Angaben enthalten sollte, wie z. B. falscher Adressat oder eine falsche Zuordnung des Grundstücks, können Sie Widerspruch bei der Hansestadt Stralsund einlegen.

Auch hier gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids.

Wichtig: Auch wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, müssen Sie die Grundsteuer zunächst bezahlen. Eine Rückerstattung erfolgt, wenn Ihrem Widerspruch stattgegeben wird.

11. Wann muss ich die neue Grundsteuer bezahlen? 11. Wann muss ich die neue Grundsteuer bezahlen?

Die Grundsteuer wird jährlich als Gesamtbetrag festgelegt und in der Regel quartalsweise, das heißt in vier Raten, fällig. Bitte achten Sie auf die Fälligkeitstermine auf Ihrem Bescheid.

12. Wie zahle ich die Grundsteuer? 12. Wie zahle ich die Grundsteuer?

Die einfachste Möglichkeit ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Eine bereits für die Grundsteuer erteilte Einzugsermächtigung gilt auch weiterhin. 
Alternativ können Sie die Grundsteuer auch überweisen. Hierfür nutzen Sie bitte eine der angegebenen Kontoverbindungen auf dem Bescheid und vergessen Sie nicht das Kassenzeichen im Verwendungszweck anzugeben.

13. Was ist bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung zu beachten? 13. Was ist bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung zu beachten?

Die Ermächtigung kann nur über ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Das erforderliche Formular ist abrufbar unter:

https://www.stralsund.de/sepa

14. Was gilt bei einem Eigentümerwechsel? 14. Was gilt bei einem Eigentümerwechsel?

Die Grundsteuer wird für das gesamte Jahr von der Person gezahlt, die am 1. Januar Eigentümer des Grundstücks ist. Eine anteilige Abrechnung ist daher nicht möglich.

15. Ich habe noch Fragen zur Grundsteuerreform. An wen kann ich mich wenden? 15. Ich habe noch Fragen zur Grundsteuerreform. An wen kann ich mich wenden?

Für allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform können Sie die Webseite www.steuerchatbot.de besuchen.

16. Ich habe noch Fragen zu meinem neuen Grundsteuerbescheid. An wen kann ich mich wenden? 16. Ich habe noch Fragen zu meinem neuen Grundsteuerbescheid. An wen kann ich mich wenden?

Für Fragen zum Grundsteuerbescheid stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Kämmerei, Abteilung Steuern während der Sprechzeiten telefonisch zur Verfügung. Die Telefonnummern finden Sie auf Ihrem Grundsteuerbescheid. Anfragen können auch per E-Mail an kaemmereiamt@stralsund.de gesendet werden.

Ansprechpartner
Kämmerei
Abt. Steuern
Telefon
03831 253 522
Telefax
03831 252 53 511
Kämmereiamt
Abt. Steuern
Telefon
03831 253 553
Telefax
03831 252 53 511
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Kämmereiamt | Abteilung Steuern
Heilgeiststraße 63
18439 Stralsund
Telefon
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Telefax
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Postanschrift
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Postfach 2145
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