Gemäß den Regelungen des Mecklenburgischen Brandschutzgesetzes nimmt die Feuerwehr Stralsund Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes wahr. Die Aufgaben erstrecken sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft außerdem Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. Für die Stadt Stralsund nimmt der Sachbereich Vorbeugender Brandschutz sowohl die gesetzlichen geforderten, als auch zusätzliche Aufgaben wahr. Zu diesen zählen im Wesentlichen:
- Brandschutztechnische Stellungnahmen
- Durchführen von Brandverhütungsschauen nach § 19 BrSchG M-V in Verbindung mit der Verordnung über die Brandverhütungsschau (BrdverhschauVO M-V vom 3. Mai 2004)
- Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren
- Beratungen von Bauherren, Architekten, Bürgern und Fachämtern
- Brandschutztechnische Begleitung öffentlicher Veranstaltungen
Diese Tätigkeiten führen die Kollegen des gehobenen Dienstes im Tagesdienst durch. Im Einsatzdienst übernehmen sie ebenfalls wechselnd die Funktion des Einsatzleiters.
Erreichbarkeiten
Sachbearbeiter Vorbeugender Brandschutz
Brandoberinspektor Ronny Zühr
Telefon: 03831 253 817
Mail: RZuehr@stralsund.de
Anschrift: Fährwall 18, 18439 Stralsund