Bewachungserlaubnis
Für bestimmte Erwerbshandlungen bedarf es einer gewerberechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis dient der Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit oder eines bestimmten Personenkreises.
Die Behörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gewerbetreibenden.
Die Bewachungserlaubnis wird zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen erteilt.
Vor dem Ausüben dieser Tätigkeit ist eine Erlaubnis zu beantragen.
Gesetzliche Grundlagen
- § 34a Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
Wichtige Hinweise
Voraussetzung ist die Vollständigkeit der geforderten Unterlagen.
Gebühren/ Kosten
Für die Erlaubnis werden je nach Umfang der Tätigkeit Verwaltungsgebühren in Höhe von 103 Euro bis 1.300 Euro fällig.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Alexander Wolna
Telefon
03831 253 707
03831 253 707
Telefax
03831 252 53 707
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E-Mail
gewerbe@stralsund.de
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Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
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03831 253 745
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Telefax
03831 252 53 722
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E-Mail
ordnungsamt@stralsund.de
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