Gewerbeanzeige

Mit Ausnahme des Reisegewerbes ist jeder selbständige Gewerbetreibende anzeigepflichtig, unabhängig davon, ob es sich um ein erlaubnisfreies oder erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt.

Die Gewerbeanzeige (An-, Um- und Abmeldung) dient dem Zweck, der Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen.
Gleichzeitig gilt die Anzeige als steuerliche Anzeige nach § 138 Abs. 1 der Abgabenordnung.

Mögliche Anzeigepflichten auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Gesetzliche Grundlagen

  • §§ 14 und 55 c Gewerbeordnung (GewO)

Die §§ 14 und 55 c GewO lassen andere Anzeigepflichten unberührt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht, wenn die Anzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet wir

Bei Anmeldung einer juristischen Person, z. B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG, sind Handelsregisterauszüge in Kopie, bei Anmeldung eines Handwerksbetriebes ist die Handwerkskarte (Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer), bei Ausübung eines erlaubispflichtigen Gewerbe die Erlaubnis mitzubringen.

Gebühren/Kosten

  • Anmeldung: 32,00 Euro
  • Ummeldung: 27,00 Euro
  • Abmeldung: gebührenfrei
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Alexander Wolna
Telefon
03831 253 707
Telefax
03831 252 53 707
Ines Papenfuß
Telefon
03831 253 712
Telefax
03831 252 53 712
Rita Nelke
Telefon
03831 253 711
Telefax
03831 252 53 711
Mario Ehrhardt
Telefon
03831 253 710
Telefax
03831 252 53 710
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 745
Telefax
03831 252 53 722
Unsere Sprechzeiten
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