Gewerbeüberwachung
Die Gewerbeüberwachung dient dem:
1. Schutz der Allgemeinheit
2. Schutz der im Gewerbebetrieb Beschäftigten
Überprüft wird die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, einer mit der Leitung des Gewerbes beauftragten Person oder des Vertretungsberechtigten.
Unzuverlässigkeit muss aus Tatsachen erfolgen wie Missachtung der Anzeigepflicht, Gewerbeuntersagung nach Gewerbeordnung, Verurteilung wegen Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Urkundenfälschung, mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, fehlende Kreditwürdigkeit, Steuerschulden, Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen, mangelnde Sachkunde und sonstige Gründe wie Geisteskrankheit, Trunksucht, grobe Unsauberkeit, Lärmbelästigung und Schwarzarbeit.
Überwacht wird das erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Gewerbe.
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind Bußgelder möglich.
Gesetzliche Grundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Handwerksordnung (HwO)
- Gesetz über Ordnungwidrigkeiten (OwiG)
- Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern; Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG)
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18439 Stralsund
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8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr