Spielhallenerlaubnis

Dieser Erlaubnis bedarf, wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 33 i Gewerbeordnung (GewO)
  • § 24 Glücksspielstaatsvertrag i.V.M. § 11 Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz

Erforderliche Unterlagen

siehe "Merkblatt zum Erlaubnisantrag § 33i GewO" unter dem Punkt Formulare/Anträge

Wichtige Hinweise

Voraussetzung ist die Vollständigkeit der Unterlagen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.service.m-v.de

Gebühren/Kosten

Für die Erlaubnis werden je nach Verwaltungsaufwand Gebühren in Höhe von 174 Euro bis 1.872 Euro fällig. 

Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Mario Ehrhardt
Telefon
03831 253 710
Telefax
03831 252 53 710
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
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