Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine weitere Wohnung im Inland bewohnt bzw. keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Nebenwohnung:
Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus, so hat sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen.
Termine online buchen!
Sie haben die Möglichkeit, für Ihre Abmeldung online einen Termin zu buchen. Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen. Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Gebühren/Kosten
- gebührenfrei
Online-Services
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Meldewesen
Schillstraße 5-7
18439 Stralsund
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Schillstraße 5-7
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 780
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Telefax
03831 252 53 734
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E-Mail
meldewesen@stralsund.de
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Postanschrift
Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
18408 Stralsund
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Unsere Sprechzeiten
Montag
8 – 12 Uhr
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Dienstag
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
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Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
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