Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Termine online buchen!
Sie haben die Möglichkeit, für Ihre Anmeldung online einen Termin zu buchen. Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen. Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Reisepass (falls vorhanden)
- Kinderreisepass (falls vorhanden)
- Geburtsurkunde(n) bzw. Eheurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung/Vermieterbescheinigung
Wichtige Hinweise
Vertretung
Die meldepflichtige Person kann sich bei der Anmeldung durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen, Vollmacht und ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular) vertreten lassen.
Anmeldung von Kindern
Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt und leben diese zusammen, ist für die Anmeldung des Kindes mit nur einem Elternteil die Vorlage einer Einverständniserklärung des weiteren Elternteils erforderlich, sofern bei diesen eine weitere Wohnung (Hauptwohnung/Nebenwohnung) besteht.
Die Einverständniserklärung ist ebenfalls notwendig, wenn das Kind von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung eines anderen Elternteils umgemeldet wird und die vorherige Wohnung als weitere Wohnung bestehen bleibt.
Gebühren/Kosten
- gebührenfrei
Formulare/Anträge
Anmeldung (PDF)
Wohnungsgeberbescheinigung/Vermieterbescheinigung (PDF)
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (PDF)
Online-Services
Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Meldewesen
Schillstraße 5-7
18439 Stralsund
03831 253 780
03831 252 53 734
meldewesen@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr