Beglaubigungen

Beglaubigt werden alle Arten von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen und Ausdrucken. Nicht beglaubigt werden Personenstandsurkunden. Dazu zählen Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden und Familienbücher. Hier sind nur Abschriften erlaubt. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Unterschriften dürfen nur zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsverordnung das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, beglaubigt werden. Dieses gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text und Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (§ 129 BGB).

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Gesetzliche Grundlagen

  • Verwaltungsverfahrensgesetz in der aktuellen Fassung §§ 33 und 34
  • Landesverordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden GS Mecklenburg-Vorpommen GL. Nr. 2010-1-1 vom 03. März 1994
  • Kostenverordnung Innenministerium (KostVO IM M-V) in der aktuellen Fassung

Gebühren/ Kosten

  • Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen u. Negativen 2,00 Euro
  • Beglaubigung von Abschriften, je Seite 1,50 Euro
  • Beglaubigung von Vervielfältigungen
    a) für den ersten Abdruck je Urkunde 1,50 Euro
    b) für jeden weiteren Abdruck 1,00 Euro
  • Beglaubigungen für den Gebrauch im Ausland 5,00 Euro bis 10,00 Euro
  • Beglaubigungen von Zeugnissen 1,00 Euro bis 5,00 Euro
  • sonstige Beglaubigungen 1,00 Euro bis 5,00 Euro
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