Personalausweis
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen (vorläufigen) Reisepass besitzt.
Jugendliche die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt den Personalausweis selbstständig zu beantragen.
Die Person für die ein Ausweis beantragt wird, muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
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Gesetzliche Grundlagen
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Hinweis zur Beantragung eines Personalausweises für Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Die Ausstellung eines Ausweises für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.
Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn eine schriftliche Bestätigung des Einverständnisses, sowie eine Ausweis-/Reisepasskopie des anderen Elternteils vorliegt.
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält (Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung lt. Melderegister), den Ausweis beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- ggf. den bisherigen Personalausweis bzw. Reisepass
- ggf. Einverständniserklärung mit Ausweis-/Reisepasskopie
Kosten/Gebühren
- Personalausweis ab 24 Jahre: 37,00 Euro
- Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Zuschlag bei nicht zuständiger Behörde: 13,00 Euro
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie im Personalausweisportal.
Formulare/Anträge
Online-Services
Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Meldewesen
Schillstraße 5-7
18439 Stralsund
03831 253 780
03831 252 53 734
meldewesen@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
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