Ersatzführerschein

Ein Ersatzführerschein wird auf Antrag anstelle eines unbrauchbar gewordenen, verlorenen oder gestohlenen Führerscheins ausgestellt.
Wurde der Führerschein gestohlen, sollte der Inhaber des Führerscheins eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

Bei Verlust des Führerscheins hat der Inhaber eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben.

Mit der Aushändigung des Ersatzführerscheins verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.

Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des Ersatzführerscheins wieder aufgefunden, ist dieser unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben.

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Sie haben die Möglichkeit, für die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde einen Online-Termin zu buchen.
Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen.
Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.

zur Online-Terminvergabe

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • biometrisches Passbild
  • polizeiliche Anzeige (bei Diebstahl)

Gebühren/ Kosten

  • Ersatzführerschein: 35,60 EUR
  • Eidesstattliche Versicherung: 30,70 EUR
  • Direktversand: 4,28 EUR
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Verkehrsangelegenheiten
Führerscheinstelle
Anke Trense
Telefon
03831 253 741
Telefax
03831 252 53 741
Janine Lorenz
Telefon
03831 253 779
Telefax
03831 252 53 779
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt | Verkehrsangelegenheiten
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 745
Telefax
03831 252 53 722
Unsere Sprechzeiten
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