Internationaler Führerschein
Ein internationaler Führerschein wird benötigt, wenn Kraftfahrzeuge in Staaten geführt werden, die nicht Mitglied der Europäische Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sind.
Voraussetzung für die Erteilung eines internationalen Führerschein ist, dass der Antragsteller das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Der internationale Führerschein ist kein Ersatz für den nationalen Führerschein. Er dokumentiert lediglich, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz einer (nationalen) Fahrerlaubnis ist.
Für deutsche Kraftfahrzeugführer erteilte internationale Führerscheine sind keine gültigen Fahrausweise für das Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.
Termine online buchen!
Sie haben die Möglichkeit, für die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde einen Online-Termin zu buchen.
Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen.
Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.
Gesetzliche Grundlagen
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- biometrisches Passbild
- EU- Führerschein
Gebühren/ Kosten
- Internationaler Führerschein: 16,00 EUR
03831 253 741
03831 252 53 741
ATrense@stralsund.de
Ordnungsamt | Verkehrsangelegenheiten
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 745
03831 252 53 722
ordnungsamt@stralsund.de
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr