Kfz-Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
Es wird zwischen einer Wiederzulassung nach einer Außerbetriebsetzung auf den selben Fahrzeughalter und eines bereits gelöschten Fahrzeuges unterschieden (Außerbetriebsetzung > 7 Jahre).
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Gesetzliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erforderliche Unterlagen
- SEPA-Lastschriftenmandat (Formular-Nr. 032021) – siehe Formularpool der Zollverwaltung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Versicherungsbestätigung, eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- amtliche(s) Kennzeichen
- Vollmacht, wenn ein persönliches Erscheinen in der Zulassungsbehörde nicht möglich ist
Kann die Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief) Übereinstimmungsbescheinigung (COC), Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Einzelgenehmigung eines bereits gelöschten Fahrzeuges (7 Jahre abgemeldet) nicht vorgelegt werden, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich.
Gebühren/Kosten
- Wiederinbetriebnahme: ab 23,00 EUR
- Wiederzulassung nach 18 Monaten: ab 65,00 EUR
- Wunschkennzeichen: 10,20 EUR
Ordnungsamt | Kfz-Zulassung
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 781
03831 252 53 738
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr