Kinder, die bis zum 30.06. des Jahres 6 Jahre alt werden und somit grundsätzlich eine Schulpflicht besteht, müssen zur gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorgestellt werden, auch wenn bei den Eltern Rückstellungswunsch besteht!
Zuständige Stelle:
Fachgebiet 33.20 - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
Telefon: 03831 357-1000
E-Mail: FG33.20@lk-vr.de
Öffnungzeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Hinweis: Termine können Sie unter der obigen Nummer vereinbaren.
Es soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner gesamten Entwicklung den zu erwartenden Anforderungen der Schule aus medizinischer Sicht gewachsen sein wird. Ein Beratungsgespräch mit den Eltern erfolgt im Anschluss.
Aufgrund der zurzeit bestehenden Corona-Pandemie kann es nach einer Corona-Schutzverordnung zu Abweichungen kommen.
Die genauen Termine erhalten die Erziehungsberechtigten mit einer Einladung über den Postweg.
Sollten Eltern den Termin nicht wahrnehmen können, ist es dringend erforderlich, den Termin so rechtzeitig wie möglich abzusagen und einen neuen Untersuchungstermin beim Jugendgesundheitsdienst zu vereinbaren.
Zur Untersuchung mitzubringen sind:
- gelbes U-Heft
- Impfausweis
- ausgefüllter Fragebogen, wenn bereits vorhanden
Die schulärztliche Bescheinigung ist durch die Erziehungsberechtigten in der Erstwunschschule abzugeben.