In der Hansestadt Stralsund können Eltern ihre Kinder an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl anmelden. Mit der Anmeldung besteht kein Aufnahmeanspruch für eine bestimmte kommunale weiterführende Schule. Es ist jeweils ein Erst- und Zweitwunsch anzugeben. Ebenso sind Unterlagen im Falle eines Härtefalls miteinzureichen. Näheres dazu finden Sie im Bereich „Definition Härtefall“. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird beachtet, soweit die festgelegten Kapazitäten der einzelnen Schulen dieses zulassen. Die zeitliche Reihenfolge der Schulanmeldungen stellt kein Aufnahmekriterium dar. Sofern die festgelegte Kapazität einer Schule nicht ausreicht, alle Anmeldungen zu berücksichtigen, erfolgt die Zuteilung grundsätzlich unter Berücksichtigung des Zweitwunsches oder Umlenkung an gänzlich andere Schulen mit freien Kapazitäten.
Nachdem die Schulwünsche wieder in den Grundschulen abgegeben worden sind, sichtet die Schulverwaltung alle eingegangen Anmeldungen. Anschließend erfolgt die Berechnung der einzelnen Entfernungen und die Zuteilung der Schüler unter Berücksichtigung des Erst- und Zweitwunsches mittels zweier Programme. All diese Verfahrensschritte unter Miteinbeziehung anderer zuständiger Ämter benötigen einen großen Zeitaufwand, weswegen man mit einer Bearbeitungszeit bis in den Frühsommer rechnen muss.
Wenn Familien erst nach dieser Frist in Stralsund wohnhaft sind bzw. ein Umzug in die Hansestadt für den Sommer geplant ist, bitten wir um schriftliche Kontaktaufnahme per Mail mit den entsprechenden Unterlagen wie Miet-/ Kaufvertrag bzw. Meldebescheinigung. Nur im Falle eines derartigen Beleges kann das Kind für den Beschulungslauf berücksichtigt werden.
Schulen in freier Trägerschaft wie die JONA Schule oder „UnseKinder“ legen ihr Auswahlverfahren in eigener Verantwortung fest. Sollte eine dortige Aufnahme definitiv vertraglich feststehen, so wird das jeweilige Kind nicht weiter im Vorbereitungslauf berücksichtigt. Erfolgt die Vertragsabschließung zu einem späteren Zeitpunkt oder die Eltern haben noch keine eindeutige Entscheidung getroffen, so werden diese beiden Schulen als Zweitwunsch angegeben. Insofern der Vertrag zustande gekommen ist, bittet der Schulträger um schriftliche Mitteilung. Im Falle eines Rücktritts von diesem Vertrag wird das Kind an die Schule zugewiesen, welche noch über freie Kapazitäten verfügt. Je nach Zeitpunkt des Rücktritts kann also eine Aufnahme an die einstige Erstwunschschule nicht mehr garantiert werden.