Informationen Schulanmeldung

??? absaetzeOben[1]/titel ???

Ihr Kind kommt in die Schule

Im nächsten Jahr beginnt für Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt auf dem Weg zum Erwachsen werden. Die Einschulung ist für Sie und Ihr Kind ein wichtiges Ereignis, mit dem die Weichen für die Zukunft gestellt werden.

Daher gilt es die Grundschule für Ihr Kind zu wählen, an der seine Interessen bestmöglich unterstützt werden, an der neben dem Erlernen von Rechnen, Schreiben und Lesen auch anderes Interessante und neue Freunde und Freundinnen warten.

Online-Schulanmeldung Grundschule

Ab wann beginnt die Schulpflicht? Ab wann beginnt die Schulpflicht?

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt werden.

Auf Antrag der Eltern können jedoch auch in diesem Jahr Kinder eingeschult werden, die spätestens am 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden, wenn sie körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.

Des Weiteren haben die Eltern die Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Schulleiter der Grundschule, des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes im Fachdienst Gesundheit sowie des schulpsychologischen Dienstes des Staatlichen Schulamtes eine Zurückstellung vom Schulbesuch in der Grundschule zu beantragen.

Für wen gilt die Schulanmeldung? Für wen gilt die Schulanmeldung?

Die Anmeldung aller Schulanfänger für das Schuljahr 2024/25 muss für die Kinder erfolgen, die vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018 geboren wurden und in der Hansestadt Stralsund wohnen.

Die Schulanmeldung betrifft auch die Eltern, die ihre Kinder in einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben oder noch anmelden wollen. Neben der Anmeldung online oder postalisch an der Erstwunschschule ist der Kontakt zur Schule in freier Trägerschaft eigenständig aufzunehmen, wenn dieser noch nicht erfolgt sein sollte. 

Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2023/24 von der Schule zurückgestellt wurden. Auch für den Fall, dass eine Rückstellung seitens der Eltern gewünscht ist, ist eine Anmeldung erforderlich.

Beabsichtigen Eltern ihr Kind vorzeitig einzuschulen, ist ebenfalls eine Anmeldung online oder postalisch vorzunehmen.

Wann und wo können Sie Ihr Kind anmelden? Wann und wo können Sie Ihr Kind anmelden?

Die Anmeldung kann nach schriftlicher Aufforderung durch die Stadtverwaltung ab Oktober des Jahres erfolgen. Auf den Termin wird auch in der örtlichen Presse sowie der stadteigenen Homepage aufmerksam gemacht.

Bei späteren Zuzügen in die Hansestadt müssen Eltern eigenständig die Anmeldung vornehmen, indem sie Kontakt zur Erstwunschschule oder auch der Schulverwaltung aufnehmen. Dann bekommen Sie die Formulare ausgehändigt, sodass die Anmeldung vorgenommen werden kann.
Anmeldung über OpenRathaus

Was müssen Sie zur Schulanmeldung mitbringen? Was müssen Sie zur Schulanmeldung mitbringen?

Zur Anmeldung mitzubringen sind:

  • die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes
  • der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten
  • etwaige Unterlagen zum Belegen eines Härtefalls wie z. b. psychologisches Gutachten, ärztliches Attest

Die anzumeldenden Kinder brauchen hier nicht vorgestellt zu werden.

Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Personensorgeberechtigten vorzunehmen. Sollte ein Personensorgeberechtigter verhindert sein, ist bei der Anmeldung eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen.

In Ausnahmefällen ist eine Schulanmeldung, mit einer, von den Personensorgeberechtigten ausgestellten Vollmacht, durch eine dritte Person des Vertrauens zulässig. Die Vollmacht muss jeweils die/den vollständigen Namen und die Anschrift sowie den ersten und zweiten Schulwunsch enthalten.

Mustervorlage Vollmacht Schulanmeldung?

Schuleingangsuntersuchung Schuleingangsuntersuchung

Kinder, die bis zum 30.06. des Jahres 6 Jahre alt werden und somit grundsätzlich eine Schulpflicht besteht, müssen zur gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorgestellt werden, auch wenn bei den Eltern Rückstellungswunsch besteht!

Zuständige Stelle:

Fachgebiet 33.20 - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

Telefon: 03831 357-1000
E-Mail: FG33.20@lk-vr.de 

Öffnungzeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Hinweis: Termine können Sie unter der obigen Nummer vereinbaren.


Es soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner gesamten Entwicklung den zu erwartenden Anforderungen der Schule aus medizinischer Sicht gewachsen sein wird. Ein Beratungsgespräch mit den Eltern erfolgt im Anschluss.

Aufgrund der zurzeit bestehenden Corona-Pandemie kann es nach einer Corona-Schutzverordnung zu Abweichungen kommen.

Die genauen Termine erhalten die Erziehungsberechtigten mit einer Einladung über den Postweg.

Sollten Eltern den Termin nicht wahrnehmen können, ist es dringend erforderlich, den Termin so rechtzeitig wie möglich abzusagen und einen neuen  Untersuchungstermin beim Jugendgesundheitsdienst zu vereinbaren.
Zur Untersuchung mitzubringen sind:

  • gelbes U-Heft
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Fragebogen, wenn bereits vorhanden

Die schulärztliche Bescheinigung ist durch die Erziehungsberechtigten in der Erstwunschschule abzugeben.

Rückstellungen oder vorzeitige Einschulung Rückstellungen oder vorzeitige Einschulung

Soll das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden, muss dieses beim Grundschulleiter/in beantragt werden. Das schließt jedoch die Anmeldung nicht aus.

Ist eine vorzeitige Einschulung erwünscht, muss das Kind ebenfalls im oben benannten Zeitraum zur Schule angemeldet werden.

Informationen zum Anmeldeverfahren Informationen zum Anmeldeverfahren

In der Hansestadt Stralsund können Eltern ihre einzuschulenden Kinder in einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Mit der Anmeldung besteht kein Aufnahmeanspruch für eine bestimmte kommunale Grundschule. Es ist jeweils ein Erst- und Zweitwunsch anzugeben. Ebenso sind Unterlagen im Falle eines Härtefalls miteinzureichen. Näheres finden Sie im Bereich „Definition Härtefall“ Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird beachtet, soweit die festgelegten Kapazitäten der einzelnen Schulen dieses zulassen. Die zeitliche Reihenfolge der Schulanmeldungen stellt kein Aufnahmekriterium dar. Sofern die festgelegte Kapazität einer Grundschule nicht ausreicht, alle Anmeldungen zu berücksichtigen, erfolgt die Zuteilung grundsätzlich unter Berücksichtigung des Zweitwunsches oder Umlenkung an gänzlich andere Grundschulen mit freien Kapazitäten.

Nachdem die Frist abgelaufen ist, sichtet die Schulverwaltung alle eingegangen Anmeldungen, kontaktiert ggf. das Schulamt bzw. Jugendamt und prüft eventuelle Unstimmigkeiten. Anschließend erfolgt die Berechnung der einzelnen Entfernungen und die Zuteilung der Schüler unter Berücksichtigung des Erst- und Zweitwunsches mittels zweier Programme. All diese Verfahrensschritte unter Miteinbeziehung anderer zuständiger Ämter benötigen einen großen Zeitaufwand, weswegen man mit einer Bearbeitungszeit bis in den Frühsommer rechnen muss.

Wenn Familien erst nach dieser Abgabefrist in Stralsund wohnhaft sind bzw. ein Umzug in die Hansestadt für den Sommer geplant ist, bitten wir um schriftliche Kontaktaufnahme per Mail mit den entsprechenden Unterlagen wie Miet-/ Kaufvertrag bzw. Meldebescheinigung. Nur im Falle eines derartigen Beleges kann das Kind für den Beschulungslauf berücksichtigt werden.

Schulen in freier Trägerschaft wie die JONA Schule oder „UnseKinder“ legen ihr Auswahlverfahren in eigener Verantwortung fest. Sollte eine dortige Aufnahme definitiv vertraglich feststehen, so wird das jeweilige Kind nicht weiter im Einschulungslauf berücksichtigt. Erfolgt die Vertragsabschließung zu einem späteren Zeitpunkt oder die Eltern haben noch keine eindeutige Entscheidung getroffen, so werden diese beiden Schulen als Zweitwunsch angegeben. Insofern der Vertrag zustande gekommen ist, bittet der Schulträger um schriftliche Mitteilung. Im Falle eines Rücktritts von diesem Vertrag wird das Kind an die Grundschule zugewiesen, welche noch über freie Kapazitäten verfügt. Je nach Zeitpunkt des Rücktritts kann also eine Aufnahme an die einstige Erstwunschschule nicht mehr garantiert werden.

Einschulungstermin Schuljahr 2024/2025 Einschulungstermin Schuljahr 2024/2025

Die Einschulungsveranstaltungen der Erstklässler für das Schuljahr 2024/2025 finden im August 2024 statt.

Der erste Schultag des Schuljahres 2024/2025 ist der 02. September 2024.

Schulweg Schulweg

Wie kommt mein Kind sicher in die Schule?

Das Recht auf einen sicheren Schulweg wird nicht ausdrücklich in der StVO geregelt, entspringt aber dem Leitgedanken nach Verkehrssicherheit. Die Verkehrsbehörde und Vertreter der jeweiligen Institutionen untersuchen das Umfeld der Schule und den Schulweg und treffen gegebenenfalls notwendige Maßnahmen für eine sichere Führung der Schulkinder. Ergänzend zu diesen Maßnahmen werden Schulwegpläne aufgestellt. Diese werden vom Schulträger unter Mitwirkung der Schulleiter und Lehrer unter Einbeziehung der Eltern und unter Beteiligung der Verkehrsbehörde, der Polizei und des Straßenbaulastträgers erstellt.

Die Schulwegpläne der jeweiligen Schulen finden Sie auf dieser Seite.

Zeitschiene Schulanmeldung Klasse 1

Übersicht Übersicht

Zeitschiene Kl.1

1. Aufforderung Schulanmeldung 1. Aufforderung Schulanmeldung

Die Aufforderung zur Anmeldung des schulpflichtig werdenden Kindes wird im Oktober durch die Hansestadt Stralsund an die Eltern verschickt.

2. Schulanmeldung 2. Schulanmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern vorrangig online, anhand der vorab zugesandten Zugangsdaten. Zeitgleich beginnen die Einschulungsuntersuchungen beim Fachdienst Gesundheit des Landkreises Vorpommern-Rügen. Einladungen zur Untersuchung werden direkt vom Fachdienst an die Eltern versandt.

3. Zuteilung der Schülerinnen und Schüler 3. Zuteilung der Schülerinnen und Schüler

Der Schulträger teilt anhand eines Programmes die angemeldeten Kinder nach Erstwunsch, Zweitwunsch, sowie Entfernung (gemäß dem Schulgesetz MV) den jeweiligen Schulen zu.

4. Abstimmung 4. Abstimmung

In einem gemeinsamen Termin werden die Zuteilungen mit dem Schulträger, den Schulleitungen der Grundschulen und dem Schulrat des Staatlichen Schulamtes in Greifswald besprochen, unter anderem um Härtefall-Anträge zu berücksichtigen, die vorab beim Schulträger eingegangen sind und geprüft wurden.

5. Widerspruchsbearbeitung 5. Widerspruchsbearbeitung

Im Rahmen der Zuteilung der Schülerinnen und Schüler kann es leider auch dazu kommen, dass die angegebenen Schulwünsche der Eltern nicht erfüllt werden können. Tritt dieser Fall ein, werden die Eltern darüber durch die Schule informiert und erhalten die Möglichkeit zu dieser Entscheidung Stellung zu nehmen oder zu widersprechen. Ein entsprechendes Schreiben wird den Eltern durch die Schule zugesandt, bei der ihr Kind zukünftig aufgenommen werden soll. Die eingehenden Widersprüche werden an das Staatliche Schulamt in Greifswald weitergeleitet.

6. Aufnahmebescheide 6. Aufnahmebescheide

Nach Freigabe durch das Staatliche Schulamt in Greifswald, werden die Aufnahmebescheide an die Eltern versandt.