Ab sofort gewerblicher Verkauf an Sonn- und Feiertagen in Stralsunds historischer Altstadt möglich
Mit Inkrafttreten der neuen Öffnungszeitenverordnung für Mecklenburg-Vorpommern wurde der gewerbliche Verkauf an Sonn- und Feiertagen in der historischen Altstadt der Hansestadt Stralsund durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zugelassen. Die Hafeninsel gehört nicht dazu.
Die Regelung gilt zunächst für den Zeitraum vom 17. März bis 31. Oktober 2025 sowie vom 17. Dezember 2025 bis 8. Januar 2026.
Die Geschäfte dürfen dann für maximal sechs Stunden öffnen – zwischen 11:30 Uhr und 19:00 Uhr. Eine gesonderte Antragstellung durch die Geschäftsinhaber ist hierfür nicht erforderlich.
Untersagt bleibt der Verkauf am Karfreitag und ersten Weihnachtsfeiertag. Am 1. Mai dürfen nur die Inhaber selbst oder deren Familienangehörige im Laden stehen. Und am Ostersonntag dürfen die Geschäfte ausschließlich in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr öffnen.
Mit dieser Verordnung wird dem besonderen touristischen Charakter der Hanse- und Welterbestadt Rechnung getragen, um den Besucherinnen und Besuchern ein attraktives Angebot zu ermöglichen.