Meldung vom 14.01.2025

Presseinformation zur Grundsteuerreform in Stralsund

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Die Grundsteuer in Deutschland wurde reformiert. Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Regelung in Kraft. Diese wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung als ungerecht eingestuft hat. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer gerechter zu gestalten. Dafür wurden alle Grundstücke neu bewertet.

Neue Hebesätze ab 2025
„Die Hansestadt Stralsund passt ihre Hebesätze für die Grundsteuer an, um die Einnahmen nach der Reform aufkommensneutral zu halten“, so der Leiter des Kämmereiamtes, Torsten Kellotat. Die Anpassung dieser Hebesätze wurde durch den Ausschuss für Finanzen und Vergabe heute (14. Januar) beraten und soll am 30. Januar durch die Bürgerschaft beschlossen werden.

Die neuen Hebesätze betragen nach Beschlussfassung

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen): 407 %
  • Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 532 %

Was bedeutet das für die Bürger?
In den letzten Jahren sind die Werte von Wohnimmobilien deutlich gestiegen. Diese Entwicklung führt insbesondere bei Einfamilienhäusern zu einer höheren Steuerlast. Bei der Neubewertung werden Faktoren wie Bodenrichtwert, Lage, Immobilienwert, Gebäudefläche und Gebäudealter stärker berücksichtigt.
Die neue Bewertung der Grundstücke führt dazu, dass sich die Grundsteuerhöhe für einzelne Eigentümer ändern kann:
Manche zahlen weniger, andere mehr als bisher.
Beispielsweise können neu bewertete Einfamilienhäuser oder Mietwohngrundstücke teurer, Geschäftsgrundstücke oft günstiger werden.

„Die Hansestadt wird in der Summe nicht mehr Einnahmen erzielen als zuvor. Allerdings wird es durch die Neubewertung der Grundstücke zu Belastungsverschiebungen kommen: Einige Eigentümer werden mehr, andere weniger Grundsteuer zahlen.“ 

Versand der neuen Bescheide
Geplant ist, dass die rund 13.000 Grundsteuerbescheide voraussichtlich ab Ende Februar an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Stralsund verschickt werden. Die Bescheide geben den Eigentümern Auskunft über ihre neue Grundsteuerhöhe.

Auf häufige Fragen vorbereitet
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Grundsteuerreform und den Hebesätzen hat die Kämmerei der Hansestadt Stralsund auf ihrer Internetseite bereitgestellt. Diese Informationen finden Sie unter: stralsund.de/grundsteuer

Grundlagen der Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Grundbesitz und wird von den Gemeinden erhoben. Der Grundsteuerbescheid wird von der Kommune auf Basis des Grundsteuerwert- und des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes ausgestellt. Daher sind Fragen oder Einwendungen zu den Grundsteuerwert- oder Messbescheiden direkt an das zuständige Finanzamt zu richten.

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