Meldung vom 26.02.2019

Einreichung von Wahlvorschlägen zur Bürgerschaftswahl noch bis 12. März möglich

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 75. Tag vor der Wahl schriftlich beim Gemeindewahlleiter einzureichen.

Der Gemeindewahlleiter der Hansestadt Stralsund weist darauf hin, dass die Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist eingereicht werden sollten, dass eventuelle Mängel, welche die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 75. Tag vor der Wahl, also bis zum 12. März, bis 16:00 Uhr schriftlich beim Gemeindewahlleiter einzureichen.

Die Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge können der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 1/2019 vom 12.1.2019 entnommen werden.
Der Kurzlink dahin: https://bit.ly/2ExoOLf