Von sechs auf zwei: Änderung Bewohnerparkzonen in Stralsunder Altstadt
Die Suche nach einem Parkplatz erstreckt sich nicht mehr über sechs Zonen sondern nur noch zwei.
Ab dem 01. November gelten für die Stralsunder Altstadt zwei Bewohnerparkzonen statt bisher sechs:
- Zone A 1(nördliche Altstadt)
- Zone A 2 (südliche Altstadt)
Die Abgrenzung zwischen einer nördlichen und einer südlichen Zone verläuft dabei entlang Apollonienmarkt - Ossenreyerstraße - Heilgeiststraße (siehe Karte).
Parkausweise der bisherigen Zonen 1 und 2 = neu: A 1 und der Zonen 4 und 5 = neu: A 2 bleiben für einen Übergangszeitraum von maximal zwei Jahren weiter gültig und werden automatisch den neuen Zonen zugeordnet.
Alle Bewohner mit Bewohnerparkausweis der bisherigen Parkzonen 3 und 6 bekommen jetzt Post von der Straßenverkehrsbehörde und erhalten damit neue Bewohnerparkausweise. Ab dem 1. dem November verlieren die alten Parkausweise der Zone 3 und 6 ihre Gültigkeit. Wer bis dahin keine Post im Briefkasten haben sollte, meldet sich bitte unverzüglich per E-Mail hier: verkehrsbehoerde@stralsund.de
Warum das Ganze?
Grundlage für die Änderung ist ein Beschluss der Bürgerschaft vom 26. September.
Die Zusammenführung der Parkzonen ist eine Maßnahme aus dem Verkehrskonzept Altstadt. Ergebnisse der Untersuchungen zum sogenannten "ruhenden Verkehr" in der Altstadt zeigten, dass die bisherigen Parkzonen im Angebot und der Auslastung von Bewohnerstellplätzen sehr variiert haben.
Mit der Zusammenführung der bislang sechs Parkzonen zu zwei Parkzonen erweitert sich der Geltungsbereich für einzelne Anwohnerparkausweise, so dass eine bessere Verteilung der Nachfrage von Bewohnerstellplätzen möglich ist.
Praktisch heißt das, die Suche nach einem Parkplatz erstreckt sich nicht mehr über sechs Zonen sondern nur noch zwei.