Meldung vom 21.03.2020
Gaststätten sind zu schließen
![logo-de-mv-tut-30j](/export/shared/Nachrichtenportal/Bilder_fuer_News/Logos/logo-de-mv-tut-30j.png_29653467.png)
"Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes sind ab dem 21. März 2020, 18:00 Uhr für den Publikumsverkehr zu schließen."
"Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes sind ab dem 21. März 2020, 18:00 Uhr für den Publikumsverkehr zu schließen."