Fischereischein für Sportfischer
Wer den Fischfang in Mecklenburg-Vorpommern ausübt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen.
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Wer den Fischfang in Mecklenburg-Vorpommern ausübt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen.
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Der zeitlich befristete Fischereischein (Touristenfischereischein) wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden.
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