Geburt - Beurkundung und weitere Informationen
Wird Ihr Kind in Stralsund geboren, ist das Standesamt der Hansestadt auch für die Beurkundung der Geburt, die Ausstellung der Geburtsurkunde und anderer Bescheinigungen zuständig.
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Wird Ihr Kind in Stralsund geboren, ist das Standesamt der Hansestadt auch für die Beurkundung der Geburt, die Ausstellung der Geburtsurkunde und anderer Bescheinigungen zuständig.
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Das Standesamt ist zuständig für die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Eheschließungen, Entgegennahme von Kirchenaustritten, Namensänderungen sowie Personenstandsurkunden.
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