Leinenpflicht für Hunde
Die Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern legt eine Leinenpflicht für Hunde fest, die zu Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen sowie an Orte mit großen Menschenansammlungen und in öffentliche Verkehrsmittel, Verkaufsstätten oder Tiergärten mitgenommen werden. Konkretisiert wurde dies in der Stralsunder Hundeverordnung.
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