Schülerbeförderung

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Auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund ist der Landkreis Vorpommern-Rügen für die Schülerbeförderung zuständig. Unter bestimmten Voraussetzungen haben die Stralsunder Schülerinnen und Schüler Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung.

Rechtliche Grundlage ist die Satzung des Landkreises über die Schülerbeförderung und Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg. Dort sind unter anderem die Anspruchsberechtigungen, Mindestentfernungen und das Erstattungsverfahren geregelt.

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Wichtige Hinweise

Die ausgefüllten Anträge sind mit einem Passbild zu versehen. Auf der Rückseite des Passbildes vermerken Sie bitte den Namen des Kindes und die Schule. Den Antrag geben Sie bitte nach den Winterferien für das neue Schuljahr in der Schule ab.