Bewohnerparken
Bewohner im Sinne dieser Regelung sind die Personen, die im Bewohnerparkbereich tatsächlich wohnen und dort amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Jeder berechtigte Bewohner erhält einen Bewohnerparkausweis pro Jahr für ein Fahrzeug, für das er Halter ist oder über welches er nachweislich ständig verfügt.
Bewohnerparkzonen A 1 & A 2 in der Altstadt
Seit dem 01. November 2019 gelten für die Stralsunder Altstadt zwei Bewohnerparkzonen:
Zone A 1 (nördliche Altstadt)
Zone A 2 (südliche Altstadt)
Die Abgrenzung zwischen einer nördlichen und einer südlichen Zone verläuft dabei entlang Apollonienmarkt - Ossenreyerstraße - Heilgeiststraße (siehe Karte).
Übersichtsplan Bewohnerparken, Stand 31.12.2022 (PDF)
Mit dem Bewohnerparkausweis darf auch in den städtisch bewirtschafteten Flächen in der Altstadt, Frankendamm und Frankenwall innerhalb der eigenen Zone geparkt werden. Die Flächen sind im nachfolgenden Plan dargestellt (gelb markiert):
Übersicht Freigabe der Gebühren-Parkplätze für Bewohnerparkausweis, (gelb markiert, PDF)
Gesetzliche Grundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Bewohnerparkgebührenordnung
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (nur mit Hauptwohnsitz)
- Fahrzeugschein
- falls Bewohner nicht identisch mit Fahrzeughalter, Nachweis einer Halterverfügung
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Bewohner-Parkausweises
Kosten/Gebühren
- 1/2 Jahr:
Online: 72,00 Euro | in der Behörde: 74,00 Euro - 1 Jahr:
Online: 105,00 Euro | in der Behörde: 108,00 Euro
03831 253 573
03831 252 53 573
JScholz@stralsund.de
Amt für Planung und Bau | Abteilung Straßen und Verkehrslenkung | Planung und Straßenbau
Badenstraße 17
18439 Stralsund
03831 252 811
03831 252 52 811
strassen@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr