Die Fernwärmesatzung regelt Rechte und Pflichten zum Anschluss und zur Nutzung der Fernwärme in den Satzungsgebieten sowie Ausnahmen von der Pflicht zur Fernwärmeversorgung. Der Ausbau der Fernwärme stellt einen bedeutsamen Meilenstein in Richtung klimaneutrales Stralsund dar. Die Treibhausgasemissionen von Erdgas und Heizöl sind im Vergleich zur Fernwärme aktuell mehr als 50% höher. Die Erzeugung der Fernwärme wird in den nächsten Jahren noch klimafreundlicher, da weiter auf erneuerbare Anlagen und Abwärme umgestellt wird.
Stralsund baut Fernwärme aus
Zum 11. November 2023 ist die Fernwärmesetzung der Hansestadt Stralsund in Kraft getreten. Gleichzeitig forcieren die Stadtwerke Stralsund den Ausbau der Fernwärmenetze im Satzungsgebiet. Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer können ihren Fernwärmeanschluss direkt bei den Stadtwerke Stralsund beantragen oder ihre Wärmeerzeugungsanlagen mittels Online-Antrag im Service-Portal der Hansestadt Stralsund befreien lassen.
Fernwärmesatzungsgebiet
Die Fernwärmesatzungsgebiete inkludieren städtische Bereiche mit dichter Bebauung sowie neu zu erschließende Gebiete in Knieper/Grünhufe, Dänholm, Tribseer Vorstadt und Frankenvorstadt.
Download Fernwärmesatzungsgebiete
Auf der Fernwärmewebsite der Stadtwerke Stralsund können Sie prüfen, ob Ihr Gebäude in einem der Fernwärmesatzungsgebiete liegt. Diese beinhaltet zudem weiterführende Informationen zu Ihrem Fernwärmeanschluss, bspw. die entsprechenden Vertragsbestimmungen. Eine telefonische Beratung bzgl. Ihres Fernwärmeanschlusses bei den Stadtwerken Stralsund ist ebenfalls möglich.
Inkrafttreten der Fernwärmesatzung
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in einem Versorgungsgebiet der Fernwärmesatzung müssen seit dem 11. November 2023 berücksichtigen, dass grundsätzlich eine Verpflichtung zur Nutzung der Fernwärmeversorgungsanlage der Hansestadt Stralsund besteht (vgl. §§ 5 und 6 der Fernwärmesatzung).
Für Wärmeerzeugungsanlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund am 11. November 2023 vorhanden gewesen sind, braucht kein Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gestellt zu werden (vgl. § 7 Abs. 2 der Fernwärmesatzung).
Im Übrigen können hier, soweit satzungsrechtlich erforderlich, Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang mittels Online-Formular im Service-Portal der Hansestadt Stralsund beantragt werden (vgl. § 7 der Fernwärmesatzung).
FAQ‘s zur Fernwärmesatzung
Auf der Fernwärme-Website der Stadtwerke Stralsund finden Sie eine Karte der Hansestadt Stralsund, in der die Fernwärmesatzungsgebiete gekennzeichnet sind. Dort können Sie nachschauen, ob Ihr Gebäude innerhalb des Satzungsgebietes liegt.
Anfragen zur Fernwärmeversorgung außerhalb des Satzungsgebiets werden durch die Stadtwerke Stralsund geprüft und bei gegebener Wirtschaftlichkeit umgesetzt. Das entsprechende Kontaktformular wird Ihnen auf der Fernwärme Website zur Verfügung gestellt.
Ein- und Zweifamilienhäuser sind für die Versorgung durch Fernwärme geeignet. Generell besteht für diese Gebäude ebenfalls die Verpflichtung zur Anbindung an die Fernwärme, insofern diese im Satzungsgebiet liegen. Ein Befreiungsantrag kann mittels Online-Formular im Service-Portal der Hansestadt Stralsund gestellt werden, welcher anschließend geprüft wird.
Es gibt kein definiertes Datum. Die Anschlusspflicht gilt erst bei wesentlichen Änderungen oder bei Erneuerung von Wärmeerzeugungsanlagen. Eigentümerinnen und Eigentümer beauftragen Fernwärmeanschlüsse direkt bei den Stadtwerken Stralsund oder stellen für ihre Wärmeerzeugungsanlage(n) einen Befreiungsantrag bei der Hansestadt Stralsund.
Eine vorausschauende Planung ist anzuraten, um bei älteren Heizungen einen plötzlichen Handlungsbedarf im Falle eines Heizungsausfalls zu vermeiden. Hierzu gehören die Anfrage des Fernwärmeanschlusses bei den Stadtwerken Stralsund und bei dezentralen Heizsystemen die Klärung der Zentralisierbarkeit.
Es empfiehlt sich die Weiternutzung des bestehenden Heizsystems möglichst bis zur Herstellung des Fernwärmeanschlusses. Bei Heizungsdefekten sind Reparaturen Investitionen in neue Anlagen vorzuziehen. Unvermeidliche Neuinstallationen sind unter Beachtung gesetzlicher bzw. verordnungsrechtlicher Vorgaben umzusetzen. Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, wesentliche Änderungen oder die Neuinstallation der Heizung der Hansestadt Stralsund mittels zur Verfügung gestellten Formularen mitzuteilen. Absehbare Änderungen sind mit einer Frist von 3 Monaten vor Austausch, unvorhersehbare Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Anschließend findet eine Prüfung statt, ob die Fernwärmeversorgung kurzfristig hergestellt werden kann.
Eigentümerinnen und Eigentümer sind für die Reparatur der Heizung verantwortlich und sollten schnellstmöglich einen Fachbetrieb damit beauftragen. Ist keine Reparatur möglich, ist mit den Stadtwerken Stralsund zu klären, ob ein kurzfristiger Fernwärmeanschluss möglich ist. Sie finden das entsprechende Kontaktformular auf der Fernwärme-Website.
Ist keine Fernwärmeversorgung möglich, sind wesentliche Änderungen oder die Neuinstallation der Heizung gegenüber der Hansestadt Stralsund nach Austausch unverzüglich anzuzeigen. Nutzen Sie hierfür die zur Verfügung gestellten Formulare.
Eine Anschlusspflicht besteht in diesem Fall nicht, insofern ausfallbedingte Reparaturen in den Monaten Oktober bis März erforderlich sind.
Generell werden keine Wärmeerzeugungsanlagen pauschal als emissionsfrei bezeichnet. Die Befreiung wird vielmehr unter Berücksichtigung der ökologischen Auswirkungen erteilt, insofern zum Zeitpunkt der Antragsstellung die jährlichen Treibhausgasemissionen gleich oder niedriger im Vergleich zur bereitgestellten Fernwärme sind. Die Ermittlung der Treibhausgasemissionen erfolgt nach den Berechnungsregeln für Energieausweise, gemäß den Vorgaben das Gebäudeenergiegesetztes (GEG) in der jeweils gültigen Fassung.
Eine Befreiung kann mittels Online-Formular im Service-Portal der Hansestadt Stralsund beantragt werden.
Die Antragstellung können Teileigentümerinnen und Teileigentümer, die Hausverwaltung oder sonstige Bevollmächtigte vornehmen. Es empfiehlt sich, einen einzigen Befreiungsantrag für alle Wärmeerzeugungsanlagen im Gebäude zu stellen. Dadurch vereinfachen Sie sich und der Stadtverwaltung die Arbeit. Aufgrund des höheren Aufwands empfiehlt es sich nicht, dass Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer Einzelanträge für ihre jeweilige Anlage stellen.
Bestandsanlagen sowie vor dem Zeitpunkt der Anschließbarkeit an die Fernwärmeversorgung beauftragte oder genehmigte Anlagen sind direkt mit dem Eingang des vollständigen Befreiungsantrages befreit. Befreiungsanträge mit sonstigen Befreiungsgründen gemäß §7 Abs. 3 bis 5 der Fernwärmesatzung prüft die Hansestadt Stralsund grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen.
Bei Gasetagenheizungen müssen WEGs zur Herstellung der Anschließbarkeit einen Beschluss zur Errichtung einer gemeinsamen Anlage mit zentralem Verteilnetz und Übergabestation fassen und klären, wie diese finanziert und umgesetzt werden soll. Ein günstiger Zeitpunkt für die Umstellung von Gas-Etagenheizungen auf eine zentrale Fernwärmeversorgung liegt vor, wenn die meisten Bestandsheizungen ein hohes Alter von 15 bis 20 Jahren erreicht haben.
Die Investitionskosten einer Wohnungszentralisierung liegen im Allgemeinen auf ähnlichem Niveau wie die Kosten für die Neuinstallation einzelner Thermen. Zudem gibt es attraktive Förderprogramme vom Bund, die die Umsetzung von Zentralisierungen unterstützen.
Informationen zu aktuellen Förderprogrammen finden auf der Website des BAFA‘s bzw. der KfW. Ihre Fragen können Sie ebenfalls an die Stadtwerke Stralsund richten, telefonisch und per Mail.
Die Landeskartellbehörde in Mecklenburg-Vorpommern überwacht die Fernwärmepreise in der Hansestadt Stralsund. Preisänderungen müssen neben der Kostenentwicklung der Fernwärmeerzeugung und -bereitstellung auch die Verhältnisse am Wärmemarkt abbilden. Die Entwicklung des CO2-Preises, der Brennstoff- und Strompreise sowie die Entwicklung der Lohn-, Investitionsgüter- und Wärmepreis-Indizes spielen eine entscheidende Rolle. Jährlich zum 01.01. werden die Preiselemente entsprechend der jeweiligen Preisänderungsklausel angepasst. Durch den zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix der Stadtwerke Stralsund wird der Einfluss des steigenden CO2-Preises dazu führen, dass die Fernwärme perspektivisch noch besser im Vergleich zu den fossilen Energieträgern wie Öl, Gas und Kohle abschneiden wird.
Ein Wettbewerb im Fernwärmesatzungsgebiet ist nicht ausgeschlossen. Soweit eine Wärmeerzeugungsanlage dem Satzungszweck des Klimaschutzes dient und höchstens gleich hohe oder niedrigere Treibhausgasemissionen verursacht, ist deren Nutzung zulässig. Die Satzung setzt lediglich die umweltpolitischen Rahmenbedingungen für diesen Wettbewerb.
Wenn die bestehenden Systeme der Trinkwarmwasserbereitung weitergenutzt werden können, sind keine Zusatzeinrichtungen erforderlich. Je nach Art der gewünschten Trinkwasserbereitstellung (z. B. Durchfluss- oder Speichersystem) und den baukonstruktiven Voraussetzungen vor Ort sind die Kosten individuell zu ermitteln.
Bei zentraler Wärmeversorgung ist nach der Heizkostenverordnung abzurechnen. Üblicherweise erstellen Messdienstleistungsunternehmen die verbrauchsabhängige Abrechnung. Die Kosten der Verbrauchserfassung und -abrechnung gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten. Die Stadtwerke Stralsund bieten Ihnen ebenfalls die Möglichkeit an, Sie hierbei zu unterstützen.
Die Planung der Stadtwerke Stralsund sieht eine zunehmende Umstellung der Fernwärme auf erneuerbare Wärmequellen und Abwärme vor. Hierfür werden perspektivisch eine große Solarthermie-Anlage, eine Klarabwasserwärmepumpe sowie Anlagen zur Verwendung von fester Biomasse errichtet. Weiterhin soll die bereits vorhandene Biomethan-Erzeugung erweitert werden und zugleich Abwärme mittels Wärmepumpen effektiv genutzt werden.
Der Ausbau ist ein riesiges Bauprojekt, in welches die Stadtwerke Stralsund mehrere Millionen Euro investieren. Der Ausbau wird viele Jahre in Anspruch nehmen und richtet sich nach den Anfragen bei Stadtwerken Stralsund. Für das Jahr 2024 wird die die Erweiterung des Fernwärmenetzes „Tribseer Vorstadt“ fokussiert. Zeitgleich wird damit begonnen, dass Fernwärmenetz in der Frankenvorstadt zu errichten. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Netzverdichtung im Fernwärmegebiet Knieper/Grünhufe.
Ziel der Stadtwerke Stralsund ist es, doppelte Infrastruktur sukzessive abzubauen. Das bedeutet, dass überall dort, wo im Bestand Gas- und Fernwärmenetze parallel vorhanden sind und Erneuerungsmaßnahmen der Wärmeerzeuger anfallen, schrittweise auf Fernwärme umgestellt und parallel das Gasnetz, wo technisch möglich, stillgelegt wird.
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