24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund für die Teilfläche zwischen der Feldstraße und der Bahntrasse der DB Netz AG

??? absaetzeOben[1]/titel ???

Wiederholung der Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planunterlagen zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die wesentlichen der Hansestadt Stralsund vorliegenden umweltbezogenen Informationen wurden im Zeitraum vom 16. Mai bis 19. Juni 2024 im Internet veröffentlicht durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V und auf der Homepage der Hansestadt Stralsund und zeitgleich im Amt für Planung und Bau öffentlich ausgelegt. Die amtliche Bekanntmachung dazu erfolgte im Amtsblatt Nr. 6 vom 13.05.2024. In der Bekanntmachung wurde nicht auf alle der Stadt vorliegenden umweltbezogenen Informationen hingewiesen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers werden die Internet-Veröffentlichung und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 214 BauGB wiederholt. Es erfolgt keinerlei Änderung bzw. Anpassung der Planunterlagen. Die Planunterlagen entsprechen denen der zuvor genannten fehlerhaften Auslegung. Ergänzt wird die Auflistung der umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen. Die im fehlerhaften Auslegungsverfahren bereits eingegangenen Stellungnahmen gelten weiterhin und werden berücksichtigt. Gleiches gilt für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 18.04.2024 (Beschluss-Nr. 2024-VII-03-1342) wurde der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Planfassung vom Februar 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der ca.  16,0 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtgebiet Tribseer, in den Stadtteilen Tribseer Vorstadt und Tribseer Wiesen und im Stadtgebiet Lüssower Berg, Stadtteil Am Umspannwerk. Er wird begrenzt:

  • im Norden durch die Kleingartenanlage „Am Stellwerk“, Bahnanlagen der DB AG und die B 96/ Ortsumgehung,
  • im Osten durch Bahnanlagen der DB AG,
  • im Süden durch die Feldstraße und das Gelände der Straßenmeisterei des Straßenbauamtes Stralsund und
  • im Westen durch die Kleingartenanlagen „Kupferteichwiesen“, „Süd“ und „Am Stellwerk“ sowie Grün- und Brachflächen an der Feldstraße. 

Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 01.10.2020 (Beschluss-Nr. 2020-VII-06-0345) wurde das Planverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Möbelmärkte südlich der Werftstraße“ eingeleitet mit dem Ziel der Ansiedlung der Möbelfachmärkte XXXLutz und Mömax mit gesamt 28.500 m² Verkaufsfläche. Im Zuge der weiteren Projektkonkretisierung erfolgte aus verkehrlichen, städtebaulichen und stadtgestalterischen Gründen der Standortwechsel auf das Areal südlich der B 96 zwischen Feldstraße und Gleisanlagen der DB AG. Der Bürgerschaftsbeschluss vom 18.11.2021 (Beschluss-Nr. 2021-VII-09-0706) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96“ bestätigte den neuen Vorhabenstandort und leitete das 24. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan (FNP) ein. 

Mit der 24. Änderung des Flächennutzungsplans werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des Entwicklungsgebotes gem. § 8 Abs. 2 BauGB für den zeitgleich in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96“ geschaffen. 
Auch für eine langjährige Gewerbebrache nördlich der B 96 und die östlich angrenzenden ehemaligen Bahnanlagen mit drei unter Denkmalschutz stehenden Lokschuppen soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung vorbereitet werden. Deshalb sind diese Flächen in das Änderungsgebiet einbezogen. Nach der erfolgten Freistellung der ehemaligen Bahnflächen von den Bahnbetriebszwecken nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ist für diese Flächen jetzt die geplante Bodennutzung im Flächennutzungsplan darzustellen.

Im Änderungsgebiet zeigt der Planentwurf das Lokschuppenareal als Sonderbaufläche 1 für Kultur, Sport, Freizeit und öffentliche Nutzungen, den Standort der Möbelmärkte als Sonderbaufläche 3 für großflächigen Einzelhandel (nicht zentrenrelevant), Möbelmärkte sowie die Gewerbebrache und die vormaligen Bahnflächen nördlich der Lokschuppen als Grünflächen. Das Ausziehgleis der Reisezugabstellanlage wird nachrichtlich als Bahnanlage dargestellt.

Der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplans in der Planfassung vom Februar 2024 wird in der Zeit vom 24.07. bis 26.08.2024 wiederholt öffentlich ausgelegt durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V sowie auf dieser Internetseite. 

Neben dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können auch die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen gemäß Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 12/2024 vom 15.07.2024 eingesehen werden.

Zusätzlich werden die Planunterlagen und die wesentlichen umweltbezogenen Informationen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme erneut ausgehängt.

??? absaetzeOben[2]/titel ???

Veröffentlichungsfrist

24. Juli bis 26. August 2024

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag 8 bis 17 Uhr
  • Freitag 8 bis 13 Uhr

Amt für Planung und Bau
Abteilung Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss, Flur rechts (barrierefrei)

??? absaetzeUnten[1]/titel ???

Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan

Während der Veröffentlichungsfrist können Sie Hinweise und Anregungen zum Entwurf der 24. Flächennutzungsplanänderung schriftlich an das Amt für Planung und Bau abgeben:

oder

oder

  • postalisch an die Abteilung Planung und Denkmalpflege, Postfach 2145, 18408 Stralsund

Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 623 erfolgen.

Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Planung und Denkmalpflege eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB).

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.