Bebauungsplan Nr. 79 „Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen“

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Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 17. November 2022 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 mit Begründung in der Planfassung vom Oktober 2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtgebiet Süd, Stadtteil Voigdehagen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist ca. 4,6 ha groß und umfasst die Flurstücke 154/6 (tlw.), 155/3 (tlw.), 156/3 (tlw.), 157/2, 158/1 (tlw.), 158/2 (tlw.), 159 (tlw.), 160 (tlw.) und 161 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Voigdehagen. Er wird wie folgt begrenzt:

  • im Nordosten durch die Ortsumgehung (B 96),
  • im Westen durch die Bahnstrecke Stralsund-Grimmen,
  • im Südwesten durch die Niederung des Grabens 18/5 sowie
  • im Südosten durch Ackerflächen.

Ziel der Planung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden öffentlich ausgelegt.

Im Zeitraum vom 14. Dezember 2022 bis 25. Januar 2023 können die ausgelegten Planunterlagen auch auf dieser Internetseite sowie im Bau- und Planungsportal M-V eingesehen werden.

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Auslegungszeit & -ort

14. Dezember 2022 bis 25. Januar 2023

  • Montag, Mittwoch 7 – 16 Uhr
  • Dienstag 7 – 18 Uhr
  • Donnerstag 7 – 17 Uhr
  • Freitag 7 – 15 Uhr

Amt für Planung und Bau
Abt. Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss, Flur rechts (barrierefrei)

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Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan

Während der Auslegungsfrist können Sie Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 79 schriftlich an das Amt für Planung und Bau abgeben:

oder

oder

  • postalisch an die Abteilung Planung und Denkmalpflege, Postfach 2145, 18408 Stralsund

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 79 unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).

Auskünfte und Erläuterungen zu den Planunterlagen werden während der Sprechzeiten nach Vereinbarung gegeben.