Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 der Hansestadt Stralsund "Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96"

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Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 23.05.2024 wurde der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96" mit Begründung in der Planfassung vom April 2024 (Beschluss-Nr. 2024-VII-04-1370) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der ca. 5,2 ha große Geltungsbereich liegt im Stadtgebiet Tribseer, Stadtteil Tribseer Vorstadt sowie im Stadtgebiet Lüssower Berg, Stadtteil Am Umspannwerk in der Gemarkung Stralsund. Er bezieht in der Flur 54 die Flurstücke 6 (tlw.), 8/10 (tlw.), und 4/7 (tlw.) ein sowie in der Flur 53 die Flurstücke 3/4 (tlw.), 3/5 (tlw.), 16/5 (tlw.), 16/15 (tlw.), 18/2 (tlw.), 18/5 (tlw.), 19/4 (tlw.), 20/2 (tlw.), 21 (tlw.), 54 (tlw.), 53 (tlw.) und in der Flur 44 die Flurstücke 1(tlw.) und 2 (tlw.) ein. 

Es wird begrenzt:

  • im Osten durch das Bahngelände,
  • im Süden durch die Feldstraße,
  • im Norden durch den Lokschuppen 3, 
  • im Nordwesten durch die Bundesstraße B 96 und 
  • im Westen durch eine Gehölzfläche am Hohen Graben östlich der Feldstraße.

Den Empfehlungen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Stadt-Umland-Raum Stralsund (REHK) folgend, besteht das Ziel der Planung in der Ansiedlung von zeitgemäßen großflächigen Möbelmärkten mit überregionalem Einzugsgebiet. Damit soll die oberzentrale Versorgungsfunktion der Hansestadt Stralsund gestärkt werden. 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 in der Planfassung vom April 2024 wird in der Zeit vom 20.06. bis 22.07.2024 im Internet veröffentlicht durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V sowie auf diesen Seiten. 

Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können auch der Entwurf zum Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und zwei ausgewählte Unterlagen zum Vorhaben (Lageplan, Ansichten), die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die der Stadt bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen eingesehen werden.

Zusätzlich werden die Planunterlagen und die wesentlichen umweltbezogenen Informationen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgelegt.

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Veröffentlichungsfrist

20. Juni bis 22. Juli 2024

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 – 16 Uhr
  • Dienstag: 8 – 17 Uhr
  • Freitag: 8 – 13 Uhr

Amt für Planung und Bau
Abteilung Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss (barrierefrei)

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Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan

Während der Veröffentlichungsfrist können Sie Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 schriftlich an das Amt für Planung und Bau abgeben:

oder

oder

  • postalisch an die Abteilung Planung und Denkmalpflege, Postfach 2145, 18408 Stralsund

Auskünfte und Erläuterungen zu den Planunterlagen werden während der Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 624 erfolgen.

Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Planung und Denkmalpflege eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB).