Klimaschutzteilkonzept "Klimafreundliche Mobilität"

Inhalt und Ziele des Vorhabens

Ziel des Klimaschutzteilkonzeptes "Klimafreundliche Mobilität – Stralsund steigt um" ist es, gesamtstädtische Maßnahmen zur Förderung des so genannten Umweltverbundes aufzuzeigen. Diese sollen darauf abzielen, den Pkw-Anteil vor allem am Zielverkehr in die Altstadt zu reduzieren. Schwerpunkt bilden der Rad- und Fußgängerverkehr sowie die Elektromobilität.

Mit dem Teilkonzept Mobilität werden die strategischen Ziele des Klimaschutzkonzeptes für den Sektor Verkehr weiterentwickelt und die Potentiale für die Reduzierung der CO2-Emissionen anhand von Indikatoren konkretisiert. Daraus leitet sich die Aufgabe ab, den Rad- und Fußgängerverkehr sowie die Elektromobilität mit der erforderlichen Infrastruktur verstärkt zu betrachten. Für alle Verlagerungspotenziale wird ein verkehrsmittelübergreifendes, schlüssiges Gesamtkonzept erstellt und die mögliche Reduzierung der CO2-Emissonen ermittelt.

Zusammenfassend soll das Teilkonzept "Klimafreundliche Mobilität – Stralsund steigt um"

  • die Ziele für den Umweltverbund formulieren.
  • Indikatoren für eine Überprüfung von später umgesetzten Maßnahmen auf dem Weg zum Erreichen der Visionen bestimmen.
  • konkrete, aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen für die Förderung des Fußgänger- und Fahrradverkehr entwickeln.
  • die Integration der Elektromobilität aufzeigen.

Beschluss zum Konzept am 2. März 2017

Mit Beschlussvorlage B 0071/2016 wurde das Klimaschutz-Teilkonzept „Klimafreundliche Mobilität – Stralsund steigt um“ am 2. März 2017 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung beschlossen.

Folgend können Sie ausgewählte Unterlagen herunterladen:

Bericht „Klimafreundliche Mobilität – Stralsund steigt um“ (PDF, 5 MB)

Radverbindungszielnetz (PDF, 290 KB)

Maßnahmenkatalog (PDF, 90 KB)

Projekte

Installation von Radschutzstreifen in der Karl-Marx-Straße und Feldstraße

Das Klimaschutzteilkonzept Mobilität beschreibt zur Förderung des Radverkehrs im Alltag als Maßnahmen für das Hauptverkehrsstraßennetz die Markierung von Radfahr- und Schutzstreifen. Im Jahr 2017 wurden mit Zuwendungen aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Radschutzstreifen in der Karl-Marx-Str. und der Feldstraße markiert und baulich die Übergänge in diese gesichert.

Radroute Franken

Ziel und Inhalt des Vorhabens

Zu den Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs im Klimaschutzteilkonzept „Klimafreundliche Mobilität“ gehört die Ertüchtigung von wichtigen Radverbindungen im Straßenneben- und Wegenetz. Insgesamt werden für Stralsund fünf Radrouten mit Handlungsbedarf zum Ausbau und Ertüchtigung betrachtet.

Wichtige Verbindung zwischen dem nördlichen und südlichen Stadtgebiet ist dabei die sog. Radroute 5. Die Bedeutung dieser Radroute liegt in der direkten Anbindung der südlichen Stadtteile Franken und Andershof an den Hauptbahnhof sowie weiterführend an den Stadtteil Knieper und die Sundpromenade mit Strandbad. Die „Radroute Franken“ ist Teilstrecke der Radroute 5 zwischen Greifswalder Chaussee und Tribseer Damm mit Führung über den Bahnweg und die Bahnhofstraße.

Der Ausbau der Wegeverbindung zur attraktiven Radroute zielt in erster Linie auf die Alltagsmobilität, also den Berufs- und Freizeitverkehr, und die Verlagerung von Kfz- auf den Radverkehr mit einer THG (Treibhausgas)-Minderung bis zu 48 t/a.

Das Projekt „Radroute Franken“ umfasst notwendige Infrastrukturmaßnahmen: die Fahrbahnerneuerung und Ausbau von Bahnweg und Bahnhofstraße als durchgehende Fahrradstraße, die Verbesserung und Sicherung der Querung für Radfahrer in der Greifswalder Chaussee zur Einbindung der Radroute in das Radwegenetz an Hauptverkehrsstraßen und die Einrichtung eines Verweilortes mit Fahrradabstellanlagen am Frankenteich. Hinzu kommen die Kennzeichnung und die Ausweisung als innerstädtische Radroute.

Projektförderung: Nationale Klimaschutzinitiative

Die Ertüchtigung der „Radroute Franken in Stralsund“ (Förderkennzeichen: 03KBR0092) wird mit Zuwendungen aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.

Bewilligungszeitraum: 01. Dezember 2019 bis 30. November 2022