Meldung vom 20.01.2025
Grabstellenaufruf Frühjahr 2025
STÄDTISCHER ZENTRALFRIEDHOF
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Einebnung von „Reihengrabstätten“ im Frühjahr 2025
Gemäß Zentralfriedhofssatzung (§ 14) werden mit dem Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist die Reihengrabstätten in den nachstehenden Reihen eingeebnet:
Reihengräber (Sargbestattungen):
T6, 8. Reihe, Plätze 11 bis 12
T6, 9. Reihe, Plätze 1 bis 5
Reihengräber (Urnenbestattung):
H3b, 5. Reihe, Plätze 5 bis 8
H3b, 6. Reihe, Plätze 1 bis 8
H3b, 7. Reihe, Plätze 1 bis 8
H3b, 8. Reihe, Plätze 1 bis 2
H3b, 8. Reihe, Platz 4
Hinweis
Als „Reihengrabstätten“ werden Gräber bezeichnet, die für jeweils eine Einzelperson und ohne Möglichkeit der Nutzungsverlängerung vergeben wurden. Für den Begriff „Reihengrab“ ist nicht die gestalterische Lage in der Reihe maßgeblich, sondern die vom Friedhof festgelegte Reihenfolge der Belegung nach dem Beerdigungsdatum. Die Kosten für das Abräumen von Reihengräbern wurden bereits beim Erwerb entrichtet.
Nutzungsrechte an „Wahlgrabstätten“ (Familiengräber)
Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten (§ 13 Zentralfriedhofssatzung) unterscheiden sich von den zuvor genannten Reihengrabstätten durch Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Grablage, Nutzungsdauer und Nachbelegung. An Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten erlischt das Nutzungsrecht jeweils mit individuellem Zeitablauf und kann verlängert werden. Wird eine Verlängerung der Grabstätte nicht gewünscht, sind Wahlgrabstätten gemäß § 15 Absatz 3 Zentralfriedhofssatzung rechtzeitig zum Nutzungsrechtsablauf bei der Friedhofsverwaltung abzumelden.
Allgemeine Informationen
Die Einebnung von Grabstätten auf dem Zentralfriedhof erfolgt durch Friedhofspersonal zweimal im Jahr, jeweils witterungsbedingt im Frühjahr (März/April) sowie im September. Aufträge zur Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten für das Frühjahr 2025 werden bis zum 01. März erbeten. Voraussetzung für eine Grabrückgabe ist der Ablauf der gesetzlichen Ruhefristen aller Verstorbenen des betroffenen Grabes. Abmeldung und Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten sind in der Zentralfriedhofs-/Gebühren-satzung geregelt. Gern berät Sie die Friedhofsverwaltung auch telefonisch.
Kontakt
Städtischer Zentralfriedhof
Heinrich-Heine-Ring 77
18435 Stralsund
Tel.: 03831 39 02 79
E-Mail friedhofsverwaltung@stralsund.de
Die Sprechzeiten sind
Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr,
Di 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr und
Do 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr.