Kfz-Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
Es wird zwischen einer Wiederzulassung nach einer Außerbetriebsetzung auf den selben Fahrzeughalter und eines bereits gelöschten Fahrzeuges unterschieden (Außerbetriebsetzung > 7 Jahre).
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Es wird zwischen einer Wiederzulassung nach einer Außerbetriebsetzung auf den selben Fahrzeughalter und eines bereits gelöschten Fahrzeuges unterschieden (Außerbetriebsetzung > 7 Jahre).
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Die Kfz-Zulassungsbehörde im Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund ist zuständig für die An-/Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, für die Eintragung von Veränderungen in die Fahrzeugpapiere und für die Ausfertigung neuer Papiere.
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Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Erstzulassung wirksam wird (Tageszulassung).
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Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung Ihres Fahrzeugs beendet. Anschließend können Sie bei uns Ihre Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung bis zu zwölf Monate reservieren lassen.
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Eine Umschreibung wird erforderlich beim Erwerb eines schon registrierten noch zugelassenen Kraftfahrzeuges.
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Kraftfahrzeuge mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
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Regelungen zu besonderen Kfz-Kennzeichen, wie Kurzzeitkennzeichen, Rote Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen
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