Bebauungsplan Nr. 88 der Hansestadt Stralsund „Gewerbegebiet südlich der Koppelstraße“

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Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Da bei der amtlichen Bekanntmachung zur Veröffentlichung des Planentwurfs im Amtsblatt Nr. 16 vom 11.11.2024 ein redaktioneller Fehler (Titel) aufgetreten war, erfolgt die Bekanntmachung hiermit erneut.

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 17.10.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Gewerbegebiet südlich der Koppelstraße“ in der Planfassung vom September 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das ca. 0,9 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtteil „Am Lüssower Berg“ der Hansestadt Stralsund zwischen der Karoline – Herschel – Straße und der B 96, innerhalb des Gewerbe- und Industriegebietes Stralsund/Lüdershagen. 

Es umfasst in der Gemarkung Stralsund Flur 43 die Flurstücke 21/1 und 1/5 vollständig, sowie die Flurstücke 21/2 und 1/2 teilweise. Ebenso gehören in der Gemarkung Stralsund Flur 44 die Flurstücke 154/1, 155/1, 156/7, 156/8, 157/7, 158/13 und 160/4 vollständig und die Flurstücke 154/2, 155/2, 156/2, 158/2 und 160/3 anteilig dazu.

Ziel der Planung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines uneingeschränkten Gewerbegebietes zu schaffen und damit der hohen Nachfrage nach größeren, zusammenhängenden Gewerbeflächen nachzukommen. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird dir ursprüngliche, gemeindeübergreifende Planungsidee fortgeführt und umgesetzt.

Vom 12.03. bis 28.03.2024 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 statt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 in der Planfassung vom September 2024 wird in der Zeit vom 18. November bis 20. Dezember 2024 im Internet veröffentlich durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V sowie auf diesen Internetseiten. 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 kann auch die Begründung und der zugehörige Umweltbericht eingesehen werden.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgehängt.

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Auslegungszeit

18. November bis 20. Dezember 2024

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 – 16 Uhr
  • Dienstag: 8 – 17 Uhr
  • Freitag: 8 – 13 Uhr

Amt für Planung und Bau
Abteilung Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss (barrierefrei)

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Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan

Während der Aushangzeit können Sie Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 88 schriftlich an das Amt für Planung und Bau abgeben:

oder

oder

  • postalisch an die Abteilung Planung und Denkmalpflege, Postfach 2145, 18408 Stralsund

Auskünfte und Erläuterungen zu den veröffentlichten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 640 erfolgen.

Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Planung und Denkmalpflege eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 88 unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 5 BauGB)