Verkauf eines Grundstückes in Stralsund Papenstraße 32
Grundstücksbeschreibung
Das Grundstück ist derzeit unbebaut.
Es liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung, Gestaltungssatzung und im Denkmalbereich Altstadt und ist Bestandteil des Grabungsgebietes Altstadt. Außerdem liegt es innerhalb der UNESCO-Welterbestätte „Historische Altstädte Stralsund und Wismar“.
Für die Bebauung gelten folgende Städtebaulichen Rahmenbedingungen:
Angaben im Managementplan Altstadt für das gesamte Quartier:
- GRZ: 0,6
- GFZ: 1,6
- BFF (Biotopflächenfaktor): 0,4
- Besonderes Wohngebiet
- 2-3-geschossige Blockrandbebauung
Grundstücksbezogene Vorgaben:
- Geschlossene Blockrandbebauung auf der historischen Bauflucht
- zweigeschossig mit Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 45 und 65 Grad und einer maximalen Firsthöhe von 12 m
- max. Bautiefe 11 m
- traufständiges Gebäude
- Keine Zufahrt, keine Garage
- Nutzungen:
- Erdgeschoss: nicht störendes Gewerbe, Wohnen
- Ober- und Dachgeschoss: Wohnen, nicht störendes Gewerbe zur Eigennutzung
- Ferienwohnungen sind ausgeschlossen
Anlagen
Lageplan mit Städtebaulichen Rahmenbedingungen
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Baugrundbeurteilung Q 33
Prospektion
Aufteilungsplan
Lage und Grundstücksdaten
Das Grundstück befindet sich im zentralen Bereich der Altstadt, auf der südlichen Seite des Quartiers 33. Östlich befindet sich die St.-Jakobi-Kirche (Kulturzentrum).
Bestand
Anschrift |
Papenstraße 32 |
Gemarkung, Flur, Flurstück | Stralsund Flur 26, Flurstück 88/12 sowie Teilfläche aus 88/7 |
weitere Flure/Flurstücke | keine |
Nutzungsausweisung | |
Größe | ca. 97 m² |
Bebauung | unbebaut |
Erschließung | baureifes Land |
Baurecht | nach § 34 |
Konditionen
Kaufpreis | 27.220,00 Euro |
Vornutzung/Lasten | Freifläche |
Vermessung | Die Kosten trägt der Erwerber |
sonstige Informationen |
Kaufpreis zuzüglich Kanalbaubeitrag in Höhe von 330,20 Euro, |
Vergabevorbehalt | Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus einer Anfrage oder Abgabe eines konkreten Kaufangebotes nicht ab. Insbesondere ist die Hansestadt Stralsund nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag bedarf der Zustimmung durch die Bürgerschaft bzw. den Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund. |
Vergabekriterien | Es handelt sich um eine Konzeptvergabe. Vorrangiges Entscheidungskriterium ist die Einhalteng o.g. Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen. Mit der Einreichung der Bewerbung erklärt sich der Interessent bereit, sein Konzept im Gestaltungsbeirat der Hansestadt Stralsund vorzustellen. |
Weitere Informationen
einzureichende Unterlagen |
Folgende Unterlagen sind bis zum 27.03.2025 schriftlich und digital einzureichen (Poststempel): 1. Nutzungskonzept und Baubeschreibung |
03831 479 414
h.jeziorski@ses-stralsund.de
Fährstraße 22
18439 Stralsund
03831 47 94 10
03831 47 94 20
info@ses-stralsund.de
www.ses-stralsund.de