Verkauf eines Grundstückes in Stralsund Papenstraße 32

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Grundstücksbeschreibung

Das Grundstück ist derzeit unbebaut.

Es liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung, Gestaltungssatzung und im Denkmalbereich Altstadt und ist Bestandteil des Grabungsgebietes Altstadt. Außerdem liegt es innerhalb der UNESCO-Welterbestätte „Historische Altstädte Stralsund und Wismar“.

Für die Bebauung gelten folgende Städtebaulichen Rahmenbedingungen: 

Angaben im Managementplan Altstadt für das gesamte Quartier

  • GRZ: 0,6
  • GFZ: 1,6
  • BFF (Biotopflächenfaktor): 0,4
  • Besonderes Wohngebiet
  • 2-3-geschossige Blockrandbebauung

Grundstücksbezogene Vorgaben:

  • Geschlossene Blockrandbebauung auf der historischen Bauflucht
  • zweigeschossig mit Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 45 und 65 Grad und einer maximalen Firsthöhe von 12 m
  • max. Bautiefe 11 m
  • traufständiges Gebäude
  • Keine Zufahrt, keine Garage
  • Nutzungen: 
    • Erdgeschoss: nicht störendes Gewerbe, Wohnen
    • Ober- und Dachgeschoss: Wohnen, nicht störendes Gewerbe zur Eigennutzung
    • Ferienwohnungen sind ausgeschlossen
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Lage und Grundstücksdaten

Das Grundstück befindet sich im zentralen Bereich der Altstadt, auf der südlichen Seite des Quartiers 33. Östlich befindet sich die St.-Jakobi-Kirche (Kulturzentrum).

Bestand

Anschrift

Papenstraße 32
18439 Stralsund
Landkreis Vorpommern Rügen

Gemarkung, Flur, Flurstück       Stralsund Flur 26, Flurstück 88/12 sowie Teilfläche aus 88/7
weitere Flure/Flurstücke keine
Nutzungsausweisung  
Größe ca. 97 m²
Bebauung unbebaut
Erschließung baureifes Land
Baurecht nach § 34
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Konditionen

Kaufpreis   27.220,00 Euro
Vornutzung/Lasten Freifläche
Vermessung Die Kosten trägt der Erwerber
sonstige Informationen

Kaufpreis zuzüglich Kanalbaubeitrag in Höhe von 330,20 Euro,
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1633,20 Euro
sowie Gutachterkosten in Höhe von 752,08 Euro.

Vergabevorbehalt Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus einer Anfrage oder Abgabe eines konkreten Kaufangebotes nicht ab. Insbesondere ist die Hansestadt Stralsund nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag bedarf der Zustimmung durch die Bürgerschaft bzw. den Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund.
Vergabekriterien Es handelt sich um eine Konzeptvergabe. Vorrangiges Entscheidungskriterium ist die Einhalteng o.g. Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen. Mit der Einreichung der Bewerbung erklärt sich der Interessent bereit, sein Konzept im Gestaltungsbeirat der Hansestadt Stralsund vorzustellen. 
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Weitere Informationen

einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bis zum 27.03.2025 schriftlich und digital einzureichen (Poststempel):

1. Nutzungskonzept und Baubeschreibung
2. Bebauungskonzept mit aussagefähigen Unterlagen zur Einordnung in den städtebaulichen Zusammenhang, Größe, grober Grundrissaufteilung und Straßenfassaden der Baukörper 
3. Eine Finanzierungsbestätigung der zu finanzierenden Bank über den Kaufpreis und die Neubebauung (formlos) 
4. Aussagen über die zeitliche Umsetzung 
5. Referenzen