Stralsunder Bürgerschaft beschließt neue Hebesatzung
Grundsteuer verändert sich
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat in ihrer Sitzung am 30. Januar eine neue Hebesatzung beschlossen. Das erklärte Ziel war eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform, sodass die Stadt keine höheren Einnahmen erzielt.
„Wir als Verwaltung haben eine rechtlich einwandfreie Satzung vorgelegt, die von der Bürgerschaft beschlossen wurde. Das heißt aber nicht, dass man mit dem Ergebnis zufrieden sein kann. Wir mussten heute die Auswirkungen der in den letzten Jahrzehnten von Bund und Ländern versäumten Grundstücksbewertungen ausgleichen“, erklärte Torsten Kellotat, Leiter des Kämmereiamts. „Dadurch verschiebt sich die Steuerbelastung von den Gewerbegrundstücken auf die Wohngrundstücke – das konnten wir nicht verhindern.“ Die Hansestadt hat ein Grundsteueraufkommen von unverändert 7,5 Millionen Euro in den Haushalt eingeplant. Damit dieses Ziel erreicht wird, wurde der Hebesatz der Grundsteuer von 545 Prozent auf 532 Prozent gesenkt. „Dadurch werden weder mehr noch weniger Einnahmen erzielt“, betont Kellotat.
Geplant ist, die rund 16.000 Grundsteuerbescheide Ende Februar an die Grundstückseigentümer zu versenden. Diese erhalten darin konkrete Auskunft über ihre neue Grundsteuerhöhe. Bereits vor Erhalt des Bescheids können Bürgerinnen und Bürger ihre voraussichtliche Grundsteuer selbst berechnen. Dazu muss der Betrag aus dem Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts mit 532 multipliziert und durch 100 geteilt werden.
Unter www.stralsund.de/grundsteuer stellt die Stadt umfassende Informationen zur Reform sowie Antworten auf häufige Fragen bereit.